Die LEG-Mieterhöhungswelle 2016 in Witten

Im Februar 2016 begann die LEG ihre Mieterhöhungen mit drei Vergleichswohnungen zu begründen. Der MieterInnenverein vertrat im Jahr 2016 etwa 60 betroffene Mietparteien. In der Cranachstraße, Friedrich-Ebert-Straße und am Vormholzer Ring haben die Mieter zusätzlich Unterschriften bei ihren Nachbarn gesammelt, die sich gegen den Umfang der Mieterhöhungen richten. Es muss von mehreren hundert Betroffenen ausgegangen werden. Die LEG besitzt in Witten ca. 1500 Wohnungen.

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Qualifizierte Mietspiegel in Witten 1999 – 2016

Die Stadt Witten tut sich traditionell schwer mit ihrer Aufgabe, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Ein kleiner Rückblick. 1999-2001: Nach langen Auseinandersetzungen beschließt der Stadtrat die Erstellung eines Mietspiegels auf wissenschaftlicher Grundlage. Vergabe an das INWIS-Institut aus Bochum. Im Laufe des Jahres 2000 finden die Erhebungen statt. Die Methoden und Auswertungen werden intensiv von einem … weiterlesen

Appell an die Stadt: Neuer qualifizierter Mietspiegel dringend erforderlich!

Seit Februar überzieht LEG Immobilien AG ihre Mieterinnen und Mieter in Witten mit Mieterhöhungsverlangen, die der MieterInnenverein Witten zum Teil für völlig überhöht hält. Da der städtische Mietspiegel bereits spätestens Anfang 2015 seine Verbindlichkeit („Qualifizierung“) verloren hat, kann sich die LEG dabei auf jeweils drei Vergleichswohnungen berufen, die sie aus den teuersten Wohnungen des eigenen Bestandes auswählt. Die LEG hat gegen einige Mieter, die das nicht akzeptieren wollen, Klage erhoben. In einem Schreiben an die Bürgermeisterin und den Stadtrat hat der MieterInnenverein die Stadt Witten noch einmal aufgefordert, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen und die dazu notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen.

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Vonovia Halbjahres Bilanz 2016

Auf dem Weg zu monopolähnlichen Strukturen? Auch nach Scheitern der Übernahme der „Deutsche Wohnen“ sieht sich die Vonovia SE weiter auf Wachstumskurs. In ihrem Finanzbericht für das erste Halbjahr 2016 feiert die größte Vermieterin Deutschlands Gewinn- und Effizienzsteigerungen. Zumindest zum Teil gehen diese Gewinne auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Besorgniserregend ist auch, mit welcher … weiterlesen

Streit um Mietschulden vermeiden

Wer mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, dem kann fristlos gekündigt werden. Vielfach – aber nicht immer – kann eine solche Kündigung abgewendet werden, indem man die rückständige Miete schnell nachzahlt, oder sich mit dem Vermieter über Ratenzahlungen einigt. Aber auch unpünktliche Zahlungen können zu einer Kündigung führen. Leider hat die Rechtsprechung dazu geführt, dass die Rechtslage komplizierter geworden ist. Wenn Ihnen eine Kündigung wegen eines Zahlungsrückstands zugestellt oder angedroht wird, sollten Sie sich unbedingt im MieterInnenverein beraten lassen!

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