Wohnungspolitische Resolution der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des MieterInnenvereins Witten u. Umg. e.V. hat am 22.11.2018 die folgende wohnungspolitische Resolution mit Forderungen an den Gesetzgeber und die Parteien einstimmig beschlossen.

Die Mitgliederversammlung des MieterInnenvereins Witten u. Umg. e.V. fordert den Gesetzgeber und die in den Parlamenten vertretenen Parteien auf:

Um das Grund- und Menschenrecht auf Wohnraum gegen Mietenexplosion, Immobilienspekulation und die immer größere Macht der Vermietungskonzerne zu verteidigen, ist es erforderlich, dass Sie die folgenden Maßnahmen ergreifen:

1. MIETENSTOPP

Streichen Sie § 559 BGB (Modernisierungen)! Tatsächliche Klimaschutzmaßnahmen müssen öffentlich finanziert und kontrolliert werden.  Andere Wertsteigerungen können im Rahmen des Mietspiegels berücksichtigt werden.

Begrenzen Sie die Mieterhöhungen auf die Inflationsrate und nachgewiesene Wertverbesserungen, bis eine dauerhafte Lösung zur Beendigung der Mietenexplosion und der Wohnungsnot gefunden sind!

Sorgen Sie für einen verschärften und anwendbaren § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietüberhöhung)! Mieten, die mehr als 10 % über dem Mietspiegel liegen müssen zurückgezahlt werden.

2. DIE WOHNUNGSRIESEN BÄNDIGEN

Schaffen Sie eine Gesetzgebung, die professionelle Vermieter dazu verpflichtet, Grundanforderungen an die solide Bewirtschaftung von Mietwohnungen einzuhalten! Insbesondere:

  •     ladungsfähige Anschrift im Bundesgebiet
  •     lokal für die MieterInnen erreichbare Wohnungsverwaltungen mit einem für ihre Aufgaben ausreichenden Bewirtschaftungsbudget
  •     Bildung von öffentlich / durch die Mieterschaften kontrollierte Bauerhaltungsrücklagen, aus denen laufende Reparaturen und erforderliche Erneuerungen finanziert werden
  •     treuhänderische Verwaltung von Nebenkostenvorauszahlungen
  •     Anforderungen an die transparente Rechnungslegung bei Nebenkostenabrechnungen und anderen Umlagen
  •     Zustimmungspflicht der Mehrheit der Mieterschaft bei größeren Modernisierungsmaßnahmen.

3. SICHERES WOHNEN

Wer Miete mindert oder Nebenkosten zurückbehält, um seine Mieterrechte wahrzunehmen, dem darf nicht wegen Zahlungsrückstand gekündigt werden.

Werden Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt oder verkauft, darf sich der neue Eigentümer nicht auf Eigenbedarf berufen, um die Wohnung zu kündigen.

4. WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEIT, SOZIALER WOHNUNGSBAU, VERGESELLSCHAFTUNG

Schaffen Sie einen Rechtsrahmen für eine Neue Wohnungsgemeinnützigkeit, mit der sich Wohnungsunternehmen verpflichten, ihres gesamtes Vermögen dauerhaft für die soziale Wohnungsversorgung zu günstigen Mieten einzusetzen ohne dabei Gewinne anzustreben!

Erhöhen Sie die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und richten Sie die steuerliche und soziale Wohnraumförderung auf die gemeinnützigen Unternehmen aus, so dass diese dauerhaft sozial gebunden Wohnungen schaffen können!

Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, finanzmarktorientierte private Vermietungskonzerne gem. Artikel 15 Grundgesetz  in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen (Vergesellschaftung)!