Die aktuellen Mieterhöhungen der LEG in Witten sind falsch!

Viele Mieter/innen der LEG in Witten haben in den letzten zwei Monaten wieder einmal Mieterhöhungsschreiben erhalten. Die LEG fordert ihre KundInnen darin auf, Mieterhöhungen zuzustimmen, die nach unserer bisherigen Übersicht fast alle überzogen sind. Die Begründungen der Mieterhöhungen sind fast immer falsch! Sie sollten die Zustimmungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben!

Über mehrere Jahre versuchte die LEG in Witten, überzogene Mieterhöhungen mit besonders teuren Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand zu begründen. Seit März 2018 ist dieser Spuk vorbei. Die Stadt Witten verfügt wieder über einen qualifizierten Mietspiegel, um den auch die LEG nicht herum kommt. Damit sie trotzdem höhere Mieten begründen kann, greift sie nun auf die schon bekannte Masche zurück, die Wohnungen falsch in den Mietspiegel einzuordnen.

In allen uns bekannten Fällen geht die LEG ohne Begründung vom Oberwert der Mietspiegelspanne aus. Mit dieser Methode ist die LEG bereits wiederholt vor Gericht gescheitert. Wenn es keine besonderen Vor- oder Nachteile der Wohnung gibt, gilt immer der Mittelwert als Ausgangspunkt der Mietberechnung.

Außerdem berechnet die LEG oft Aufschläge für sehr alte und dünne Wärmedämmungen. Laut Mietspiegel gelten diese Aufschläge nur für Modernisierungen ab 2002. Dächer oder oberste Geschoßdecken müssen vollständig gedämmt sein. Bei Fassadendämmungen müssen alle Wände mit einer mindestens 8 cm dicken Dämmschicht versehen sein. Diese Anforderungen werden zum Beispiel bei Wohnungen der LEG in der „Knappensiedlung“ in Herbede oder bei Häusern in der Siedlung Erzberger-/Rathenaustraße nicht eingehalten. Aber trotzdem werden von der LEG Aufschläge berechnet. An der Friedrich-Ebert-Straße in Annen berechnet die LEG zum Teil Aufschläge für Dach- und Fassadendämmungen die gar nicht vorhanden sind.

In manchen Fällen „vergisst“ die LEG auch die im Mietspiegel vorgesehen Abzüge für Durchgangszimmer oder schlechte Verbundfenster. Oder es werden nicht vorhandene  Fenster in Bädern berücksichtigt. Es kommt aber auch vor, dass sich die LEG zu ihrem eigenen Nachteil vertut. Sie kennt offenbar ihre Wohnungen nicht mehr.

Der Mietspiegel erfasst nicht alle Details, die Einfluss auf die Vergleichsmiete haben können. Bei den LEG-Wohnungen in Witten liegen oft im Detail deutliche Nachteile im Vergleich zu den durchschnittlichen Wohnungen ähnlichen Baualters vor. In diesen Fällen kommt für die Wohnungen eine Einordnung der Wohnung unterhalb des Mittelwerts der Mietspiegel-Spanne in Betracht. Gründe dafür können zum Beispiel fehlende Oberböden, veraltete Leitungen oder feuchte Keller sein.

In einigen Wohnanlagen der LEG liegen alte Blockheizungen vor, die weniger effizient sind als neuere Zentralheizungen und bei früheren Mietspiegeln zu deutlichen Abzügen führten. Die letzte Erhebung hat dafür keine Ergebnisse erbracht, was nicht heißt, dass der Nachteil nicht bei der Einordnung in die Spanne des Mietspiegels berücksichtigt werden kann.

In einer Wittener Wohnanlage liegen sehr große Dielen vor, die im Vergleich zu belichteten Wohnräumen einen geringeren Wohnwert haben, aber voll zur Wohnfläche dazugezählt werden. Hier ist nach Ansicht des MieterInnenvereins ein Abschlag vorzunehmen. Außerdem ist sehr fraglich, ob ein Aufzug in jedem Fall den im Mietspiegel vorgesehenen vollen Aufschlag rechtfertigt.

In den meisten dem MieterInnenverein bislang bekannten Fällen einer LEG-Mieterhöhung liegen schon die bisher gezahlten Mieten über dem richtigen Mietspiegelwert. Hier ist keine Mieterhöhung möglich. In einem anderen Teil der Fälle wäre eine kleine Mieterhöhung möglich, aber bei weitem nicht in der Höhe, die die LEG verlangt! Bislang sind nur in wenigen Ausnahmefällen mit besonders niedrigen Ausgangsmieten die Mieterhöhungen der LEG mit dem Mietspiegel komplett begründbar.

MieterInnen sollten die Mieterhöhungsverlangen der LEG niemals ohne genau Prüfung unterschreiben!

Haben Sie einmal unterschrieben, ist es schwierig, die Zustimmung zu widerrufen. Es ist aber nicht unmöglich. Melden Sie sich in solchen Fällen baldmöglichst beim MieterInnenverein.

Wer überhöhten Mieterhöhungen zustimmt, schadet nicht nur sich selbst, sondern allen MieterInnen. Denn die erhöhten Mieten führen im nächsten Mietspiegel zu höheren Werten, auf die sich dann alle Vermieter in Witten berufen können. Die LEG hat mit ihren 1500 Wohnungen und ständigen Mietsteigerungen einen deutlichen Einfluss auf die Mieten in Witten. Schon beim jetzigen Mietspiegel hat die jahrelange Miethöhungspraxis der LEG ihre Spuren hinterlassen. Ohne die systematische Mietpreistreiberei der börsennotierten Konzerne wären die Mieten in Wittener günstiger.

Für Mitglieder des MieterInnenvereins, die sich melden, schreiben wir an die LEG und lehnen die Mieterhöhungen ab. Oder wir stimmen wenn erforderlich – ggf. kleineren Beträgen – zu.  Alle anderen MieterInnen können den Mietspiegel u.a. bei der Stadt Witten einsehen. Er ist auch unter witten.de abrufbar.

Wenn Sie des Mieterhöhungsverlangen aus guten Gründen nicht unterschreiben und Ihnen die LEG daraufhin ihre automatische Erinnerungen schickt, sollten Sie sich davon nicht beeindrucken lassen. Auch dass Ihnen die LEG inhaltlich nicht auf ihre Fragen antwortet, muss Sie nicht verwundern. Meist erhalten Sie nur Textbausteine. Viele Briefe werden von der LEG gar nicht gelesen. Jedenfalls nicht von Menschen dort. Wenn sie alles richtig geprüft haben und die LEG auf Zustimmung klagen will, haben wir die Argumente auf unserer Seite.