MieterAKTIONnärIn: Bändigt und überwindet die Wohnungsriesen!

Aus Anlass des alternativen Wohngipfels „Zusammen gegen #Mietenwahnsinn“ am 20. Septmber 2018 in Berlin hat  die Plattform kritischer Immbilienaktionär*innen fünf Forderungen zur Regulation und Resozialiserung der finanzindustriellen Wohnungswirtschaft (Vonovia, LEG, GrandCity, Adler, SwissLife…) aufgestellt.

Fünf Forderungen zur finanzindustriellen Wohnungswirtschaft

1. Schluss mit Scheinvermietern und Geldwaschautomaten

Wer als Vermieter tätig ist, muss  gesetzlich  verpflichtet werden, Mindeststandards  einer  verantwortungsvollen Wohnungsbewirtschaftung  einzuhalten. Dazu gehören eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland, erreichbare Verfügungsberechtigte vor  Ort sowie ein ausreichendes Budget für Verwaltung und  Reparaturen. Bei Bedarf muss der Vermieter den Behörden Auskunft über  Anteilseigner, Anleger und Geldgeber erteilen. Wer solche Anforderungen nicht erfüllt, soll auch soll  auch  keine  Miete kassieren  dürfen. Wer als Eigentümer unerreichbar ist oder schwerwiegend gegen  Brandschutz oder Wohnungsaufsicht verstößt, dessen Immobilien müssen beschlagnahmt und enteignet werden können.

2. Nachhaltige Bewirtschaftung statt  Raubbau und Teuer-Modernisierung

Vermieter und Wohnungsverwaltungen müssen gesetzlich verpflichtet werden, sich um ihre Wohnungen nachhaltig zu kümmern und nicht nur dann zu sanieren, wenn sie dafür Mieterhöhungen kassieren können. Deshalb müssen professionelle Vermieter gesetzlich zur Bildung und zur Reinvestition von  Instandhaltungsrücklagen verpflichtet werden, die von  Behörden und den Mieterschaften kontrolliert werden. Tatsächliche Klimaschutzinvestitionen müssen für die MieterInnen einer Wohnanlage  warmmietenneutral sein.

3. Mieterhöhungsmaschinen und falsche Abrechnungen stoppen

Mieterhöhungen ohne Wertverbesserungen müssen flächendeckend und bei allen Vermietern auf die Inflationsrate begrenzt werden. Großvermieter sollen nicht auf den eigenen Wohnungsbestand zurückgreifen dürfen, um Mieterhöhungen zu begründen. Nebenkosten-vorauszahlungen der MieterInnen müssen treuhänderisch verwaltet und nicht zur Gewinnmaximierung verwendet werden. Es dürfen keine nebenkostenwirksamen Leistungen ohne Zustimmung der MieterInnen neu eingeführt werden. Vermieter müssen für die Richtigkeit ihrer Abrechnungen voll beweispflichtig sein. MieterInnen  dürfen  nicht  mit maschinellen Drohbriefen  und  unbegründeten Zahlungserinnerungen unter Druck  gesetzt werden. Der Digitalisierung der alltäglichen Wohnungsbewirtschaftung und der Nutzung der Daten der MieterInnen durch die Konzerne müssen gesetzlich Grenzen gesetzt werden.

4. Kollektive Mieterrechte statt Angst und Vereinzelung!

Die  betroffene Mieterschaft  eines  Unternehmens oder einer Wohnanlage  muss das  Recht  erhalten, Modernisierungen,  Abrechnungen  und  Mieterhöhungen  gemeinsam  zu  prüfen und  ggf. zurückzuweisen. Größere bauliche Veränderungen der Mietsache („Modernisierungen“), Nachverdichtungen und die  Beauftragung von nebenkostenwirksamen Serviceleistungen müssen mitbestimmungspflichtig werden. Mietervereine müssen Großvermieter auf die Unterlassung mietrechtlich unzulässiger Mieterhöhungs- und Abrechnungstricks einfacher verklagen können! Mieterschaften eines Unternehmens müssen das Recht auf kollektive Zurückbehaltung von Miete („Mietstreik“) erhalten.

5.  Handel mit Immobilienkapital besteuern – Überführung in die Gemeinwirtschaft einleiten

Wohnen ist ein Menschenrecht, kein Kasino für Finanzinvestoren. Deshalb ist es grundsätzlich falsch, dass Börsenkonzerne und Finanzfonds große Wohnungsbestände kontrollieren und unter sich – unter Umgehung von Steuern – handeln  dürfen. Der Handel mit Immobilien und mit Geschäftsanteilen an immobilienhaltenden Gesellschaften muss effizient besteuert werden. Werden Wohnungen oder Unternehmen an gemeinwirtschaftliche Träger oder Kommunen verkauft, muss die Grunderwerbssteuer ermäßigt werden.

 

Resozialisierung durch Wohnungswirtschaftsgesetze

Umsetzung der Forderungen zur finanzindustriellen Wohnungswirtschaft

Die jetzige Krise der Wohnungsversorgung ist nicht zuletzt eine Folge von Privatisierung und neoliberaler Deregulierung. Fast alle Wohnungen, die heute von Konzernen kontrolliert werden, gehörten einst gemeinnützigen oder staatlichen Akteuren.  Das lässt sich nicht so einfach rückgängig machen. Die  Re/sozialisierung  der mehr als 1 Million Wohnungen ist aber möglich, wenn  konsequent ein neues öffentliches Recht der Wohnungswirtschaft geschaffen wird.

1. Gesetzliche Mindestanforderungen an das Vermietungsgeschäft

Es muss auf Bundes- und Länderebene eine Wohnungswirtschaftsgesetzgebung geschaffen werden, die Mindestanforderungen an die Tätigkeit als Vermieter und die Transparenz seiner Gesellschafterstruktur definiert und Verstöße dagegen wirksam sanktioniert. Es müssen für alle MieterInnen und die Kommunen persönlich entscheidungsbefugte Verfügungsberechtigte erreichbar sein und – im Zweifel unter Zugriff auf das Immobilienvermögen und die Mietzahlungen – haftbar gemacht werden können.

2. Gesetzliche Bewirtschaftungsregeln für Großvermieter

Für größere professionelle Vermieter müssen in dieser Gesetzgebung weitergehende Anforderungen an die Wohnungsbewirtschaftung und für die Bildung von Rücklagen für die Instandhaltung  geschaffen werden.

3. Mietenstopp überall und Neuregelung der Modernisierung

Um den Teufelskreis steigender Mieten und Immobilien/Grundstückpreise zu durchbrechen, brauchen wir als Sofortmaßnahme eine bundesweite, flächendeckende und für alle Vermieter geltende  Begrenzung der Mietanhebung bei bestehenden und neuen Verträgen auf die Inflationsrate. Auch ungerechtfertigte Mieterhöhungsmöglichkeiten durch „Modernisierung“ müssen gestoppt werden. Sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen müssen – soweit für den Vermieter nicht rentierlich – öffentlich finanziert und kontrolliert werden. Die MieterInnen dürfen nur soweit an den Kosten beteiligt werden, wie es zu einer Reduktion der Energiekosten kommt. Auf Dauer brauchen wir auch für den privaten Wohnungsbestand ein Miethöhenrecht, das sich an Wohnungsqualitäten, gesetzlich regulierten  Kosten und Leistungen der Wohnungsvermieter orientiert und nicht an spekulativen Erwartungen steigender Renditen.

4.Kollektive Mieterrechte bei großen Wohnungsunternehmen

Im Rahmen der Wohnungswirtschaftsgesetzgebung müssen bei professionellen Wohnungsunternehmen kollektive Informations-, Widerspruchs- und  Mitbestimmungsrechte für „verfasste“ Mieterschaften  (z.B. Mieterräte und Abstimmungen) geschaffen werden.

5. Rechtsrahmen und Weg zur Wohnungsgemeinwirtschaft

Wir brauchen einen bundesweiten Rechtsrahmen für eine dauerhaft öffentlich gebundene und öffentlich geförderte/begünstigte gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Die Wohnungen der Finanzindustrie sind perspektivisch in dauerhaft gemeinnütziges Eigentum zu überführen. Dafür sind auf Bundes- und Länderebene auch Enteignungs- und Sozialisierungsgesetze nach Artikel 15 GG zu schaffen.