Gründe für die Ablehnung von „Multisensor-Plus“-Rauchmeldern

Im Folgenden listen wir die aus unserer Sicht derzeit bestehenden rechtlichen und sachlichen Argumente gegen den Einbau der „Multisensor-Plus“-Rauchmelder der Vonovia / Techem zusammenfassend auf.  Es wird begründet, warum die Maßnahme keine Modernisierung darstellt und warum Mieter den Einbau nicht dulden müssen.

Eine Rechtsprechung zur Duldungsverpflichtung der „Multisensor-Plus“-Geräte liegt bislang nicht vor. Es ist uns nicht bekannt, dass die Vonovia Mieter auf Duldung verklagt hätte. Es ist dies aber nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft dazu kommen könnte. Die Verweigerung der Duldung ist deshalb nicht ganz ohne Risiko für die Mieter. Dieser Beitrag soll auch für denkbare gerichtliche Auseinandersetzungen Argumente liefern.

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Vonovia-„Spionage“-Rauchmelder? NEIN DANKE!

In den letzten Monaten haben in Witten viele Mieterinnen und Mieter eine neue „Modernisierungsankündigung“ der Vonovia erhalten. Die Vermieterin will in den Wohnungen ihre Multifunktions-Rauchmelder „Multi Sensor Plus“  einbauen und dafür eine höhere Miete verlangen. Überall im Land gibt es diese Ankündigungen. Und dagegen gibt es an vielen Orten Mieterproteste. Auch der MieterInnenverein Witten lehnt den Einbau der Geräte ab. Denn sie können Daten zum Wohnverhalten der Mieter erfassen, speichern und – bei Aktivierung dieser Funktion – an eine zentrale Datenbank weiterleiten. Damit kann die Vonovia eventuell kontrollieren, wie die Mieter heizen und lüften und sie später eventuell für Schimmelschäden verantwortlich machen.

Wir halten das für einen illegalen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung. Es besteht auch das Risiko eines Datenmissbrauchs durch Unbefugte.

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„Spionagerauchmelder“: BIG BROTHER VONOVIA

25-02-19 MV-Vonovia Multisensor Essen anonRauchmelder können Leben retten. Seit dem 1.1.2017 sind sie NRW in allen Wohnungen Pflicht. Damit sie sicher funktionieren, müssen sie jährlich kontrolliert und meist nach 10 Jahren erneuert werden. Das bedeutet für viele Mitte des letzten Jahrzehnts eingebaute Rauchmelder: Jetzt. Die meisten Vermieter bauen nun Modelle ein, die aus der Ferne auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden können, ohne mit dem Datenschutz in Konflikt zu geraten. Dass der Ersatz relativ preiswert geschieht, daran haben die Vermieter ein Eigeninteresse. Denn die Kosten der Erneuerung vorhandener Geräte können nicht auf die Miete aufgeschlagen werden.  Der größte deutsche Vermieter aber will diese Regel umgehen.

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