Resolution: Hevener Mieter gegen den Mieterhöhungsparagrafen 559 BGB

Am 17. JAnuar hat eine Versammlung von modernisierungsbetroffenen Mieter einstimmig die folgende Resolution an die SPD und die CDU verabschiedet. Die Forderung an die Partner einer möglichen neuen „Großen Koalition“: Das Sonder-Mieterhöhungsrecht nach § 559 BGB muss abgeschafft, zumindest deutlich verändert werden!

 

RESOLUTION
der Vonovia-Mieter-Versammlung in Witten  Heven am 17.1.2018

An die

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Christlich-Demokratische Union Deutschlands

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir – modernisierungsbetroffene Mieterinnen und Mieter der Vonovia in Witten-Heven – fordern SPD und Union auf:

Das Sonder-Mieterhöhungsrecht nach § 559 BGB muss abgeschafft, zumindest deutlich verändert werden!

Angesichts niedrigster Zinsen und vieler Wohnungssuchender ist die Möglichkeit einer jährlichen Belastung der Mieter mit 11 Prozent der Baukosten für die Wohnungskonzerne eine Einladung zum Gelddrucken. Bei uns in Witten-Heven nutzt die Vonovia diese Regelung schamlos und systematisch aus. Hochbetagte Mieterinnen und Familien mit Kindern werden verdrängt. Die Mieten steigen weit über das Maß hinaus, das wirtschaftlich erforderlich wäre.

Deshalb ist es gut und richtig, dass das Sondierungspapier für Verhandlungen über eine große Koalition eine Absenkung der bisherigen 11 Prozent-Regelung vorsieht. Leider findet sich aber keine Aussage dazu, wie stark die Absenkung sein soll. In der letzten Regierung ist Justizminister Maas bereits mit dem Versuch gescheitert, die „Umlage“ auf 8 Prozent zu senken, was für uns Vonovia-Mieter völlig unzureichend wäre.

Wir erwarten, dass die zukünftige Bundesregierung dafür sorgt:

  • Um den Missbrauch der Modernisierung für die Renditesteigerung zu beenden, darf die jährliche Mieterhöhung höchstens 4 Prozent der Investitionen betragen, die nachweislich für die Verbesserung der Wohnungen notwendig waren.
  • Damit die Vermieter nicht weiterhin erforderliche Instandhaltungen (keine Mieterhöhung) als angebliche Modernisierungen (mieterhöhungswirksam) ausgeben können, muss gesetzlich klargestellt werden, dass die Ermittlung des abzuziehenden Erhaltungsaufwandes anhand des Alters und des Verschleiß der einzelnen Bauteile erfolgt.
  • Energetische Modernsierungen müssen sich auch für die Mieterinnen und Mieter rechnen. Mieterhöhungen weit über der Energiekosteneinsparung hinaus müssen deshalb gesetzlich ausgeschlossen werden.
  • Die wirtschaftliche Härte in Folge einer Modernisierungsmieterhöhung muss klar definiert werden. Eine Mieterhöhung über einen Betrag von 30 Prozent der Warmmietenbelastung des Nettoeinkommens muss gesetzlich ausgeschlossen werden.

Witten, 17.1.2018

Einstimmig beschlossen von 30 teilnehmenden Vonovia-MieterInnen, die von Modernisierungsmieterhöhungen betroffen oder bedroht sind.