Formulare und Musterschreiben im VoNO!via-MieterInnenbündnis

Das bundesweite VoNO!via-MieterInnenbündnis hat eine Reihe von Formularen und Musterschreiben entwickelt, mit denen sich Mieterorganisationen und Mieterinitiativen gegen Abrechnungen und Mieterhöhungen der Vonovia wenden können. Diese Materialien ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sind für die Verwendung durch MieterInnen gedacht, die sich als lokal als Teil des VoNO!via-MieterInnenbündnisses organisieren. In diesem Bündnis beraten wir gemeinsam über unser rechtliches und politisches Vorgehen.

Bei Interesse an einer Mitwirkung wenden Sie sich bitte an

pruefausschuss@vonovia.mieterinnenrat.de

Textbausteine für lokal angepasste Ersteinwendungen gegen Nebenkosten

Wenn die Vonovia eine neue Abrechnung schickt, sollten sich die NachbarInnen zu Prüfgemeinschaften zusammenschließen und möglichst bald gemeinsam die für die Prüfung erforderlichen Nebenkostenbelege anfordern. Dieses Muster ist eine Sammlung von Textbausteinen für die Formulierung gemeinsamer Prüfanforderungen und Einwendungen. Das konkrete Einwendungsschreiben muss in Zusammenarbeit mit einem Mieterverein oder dem Prüfausschuss des VoNO!via-MieterInnenbündnisses an die lokalen Verhältnisse angepasst werden. Wenn Sie mitmachen wollen, wenden Sie sich an  pruefausschuss@vonovia.mieterinnenrat.de

Wenn die Vonovia-Nachzahlungen fordert und man diese bis zum Abschluss der Prüfungen zurückbehalten will, sollte man das möglichst innerhalb von 4 Wochen oder spätestens bis zum Ablauf des nächsten Monats tun. Wenn es nicht um sofortige Zurückbehaltung geht, kann man aber noch innerhalb von 12 Monaten nach Zugang die Belege verlangen, muss aber auch rechtezeitig konkrete Einwendungen erheben.  Das Musterschreiben stellt dafür einige Beispiele zur Verfügung, die aber nicht vollständig sind.

Download: 21-08-20 Muster Anforderung Belege BK HK

 

Gruppen-Einwendung Nebenkosten mit „Belegen“

Dieses Formular ist für die Nutzung durch Gruppen von MieterInnen gedacht, die sich dem VoNO!via-MieterInnenbündnis anschließen. Es richtet vor allem an Gruppen, denen bereits „Belege“ der Vonovia zu den Betriebs- oder Heizkosten vorliegen. Diesen Gruppen können sich mit ihrer Unterschrift aber auch MieterInnen anschließen, die noch gar keine Belege zu ihren letzten Abrechnungen angefordert haben. Für die rechtliche Wirksamkeit einer Ersteinwendung wichtig ist, dass die jeweilige Betriebs- oder Heizkostenabrechnung noch nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Download: 21-07-19_VoNO!vIa_W_BK19-end1

Verwendung  und Versendung bitte mit pruefausschuss@vonovia.mieterinnenrat.de abstimmen.