Mitglieder des MieterInnenvereins Witten u. Umg. e.V. haben die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft im MieterInnenverein dem Gruppenrechtsschutzvertrag des MieterInnenvereins mit der DMB Rechtschutz-Versicherung AG beizutreten. Bei Neueintritt können Sie zwischen einer Mitgliedschaft mit und ohne Rechtschutzversicherung wählen. Sind Sie bereits Mitglied im MieterInnenverein, können Sie sich der Mietrechtsschutzversicherung anschließen.
Ein Mitgliedschaft mit Mietrechsschutz kostet jährlich 30 Euro mehr als eine Mitgliedschaft ohne Mietrechtsschutz.
Der Mietrechtsschutz ist für alle MieterInnen, die in Zukunft mit einem Rechtskonflikt mit ihrem Vermieter rechnen müssen (und dazu zählen zum BEispiel alle MieterInnen von privaten Großvermietern) , sehr zu empfehlen. Die Zusatzabsicherung kann sehr nützlich sein, wenn es zu einem Gerichtsverfahren mit kostspieligen Gutachten kommt, zum Beispiel bei Bauschäden oder Mieterhöhungen.
Bei Beitritt zum Rechtschutz versichert werden die notwendigen Kosten einer unvermeidlichen gerichtlichen Auseinandersetzung (Anwalt, Gericht, Gegenseite) mit dem Vermieter der Wohnung des versicherten Mitglieds und seiner/ihrer Ehe-/oder LebenspartnerIn, der/die den Mietvertrag mitunterzeichnet hat.
Achtung! Der Rechtschutz wird erst wirksam, wenn der Versicherungsfall später als drei Monate nach dem Beitritt zum Gruppenrechtsschutzvertrag eingetreten ist. Das heißt, der Beitritt zum Rechtschutz dient der Vorsorge. Er hilft nicht bei bereits bestehenden Fällen. Beispiele: Wenn Sie nach Erhalt eines überzogenen Mieterhöhungsschreibens oder einer fehlerhaften Betriebskostenebrechnung Mitglied mit Mietrechtsschutz werden, sind Sie für einen Gerichtsprozess zu dieser Erhöhung oder Abrechnung nicht versichert. Oft empfiehlt sich dann aber trotzdem Beitritt zu Meitrechtsschutz. Denn die Fehler werden sich wahrscehinlich im nächsten JAhr wiederholen.
Auch bei zusätzlichem Rechtschutz werden Sie außergerichtlich weiterhin vom MieterInnenverein vertreten. Vor einem Gang zum Anwalt muss immer erst eine Rechtsberatung im MieterInnenverein erfolgen. Dabei müssen wir auch versuchen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, zum Beispiel durch Schreiben an den Vermieter. Nur wenn das scheitert, kommt eine Übernahme der dann notwendigen gerichtlichen Kosten in Betracht. Zuvor muss der MieterInnenverein allerdings auch beurteilen, ob das gerichtliche Verfahren Aussicht auf Erfolg
Mit Austritt aus dem MieterInnenverein endet auch der Versicherungsschutz. Bereits überzahlte Beiträge zur Rechtschutzversicherung werden von uns zurückerstattet.
Der Versicherungsschutz für ein Mitglied wird auch dann beendet, wenn die zusätzliche Gebühr trotz Zahlungserinnerung nicht im Voraus entrichtet wurde.
Diese Leistung beruht auf einem Vertrag des MieterInnenvereins mit der DMB Rechtsschutzversicherungs AG zu Gunsten derjenigen Vereinsmitglieder, die diesem zusätzlichen Rechtsschutz beitreten. Diese „versicherten Personen“ werden vom MieterInnenverein nach Beitritt zum Rechtsschutz und Zahlung des Jahresbeitrags bei der DMB-Rechtschutzversicherung gemeldet. Der MieterInnenverein leitet auch den Versicherungsbeitrag für die versicherten Mitglieder an die Versicherung weiter. Damit wir auf der Beitragsrechnung der Versicherung nicht „sitzen bleiben“, bestehen wir auf Vorauszahlung.