In Berlin wird am 22. September das Abgeordnetenhaus gewählt. Ausnahmsweise geht es dabei nicht nur um die Abwehr der AfD. Wegen der stark gestiegenen Mieten ist Wohnen das zentrale Thema. Der umstrittenste Punkt ist die von einer Mehrheit gewünschte Vergesellschaftung der Wohnungsbestände der Vermietungskonzerne. Bundeskanzler Merz will das verbieten. Der MieterInnenverein Witten hat sich dem Protest gegen diese Provokation angeschlossen. Gerade in NRW brauchen wir dringend eine Debatte darüber, wie wir die großen Wohnungsbestände von Vonovia, LEG & Co. unter gesellschaftliche Kontrolle bringen.
Bei einem Volksentscheid 2021 stimmte eine Mehrheit von 58 Prozent für den Vorschlag der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Der Senat sollte ein Gesetz erarbeiten, nach dem die Immobilien von Privatvermietern mit mehr als 3.000 Wohnungen nach Artikel 15 Grundgesetz in Gemeineigentum überführt werden. Trotz zahlreicher positiver Rechtsgutachten und einer Expertenkommissionen wurde der Volkswille bislang nicht umgesetzt. Inzwischen hat die Initiative mit renommierten Anwaltskanzleien einen eigenen realistischen Gesetzentwurf erarbeitet. Die bisherigen Eigentümer sollen verfassungskonform unterhalb des Verkehrswerts entschädigt werden. Die Finanzierung soll über öffentliche Anleihen erfolgen, deren Tilgung und Zinslast durch zukünftige Mieten getragen wird.
Zwar sind nach diesem Modell kurzfristige Mietsenkungen kaum zu erwarten. Soch der Einstieg in den Ausstieg aus der hochverschuldeten Mieterhöhungsmaschinerie der Finanzkonzerne wäre gemacht.
Bevor es zu einem neuen Volksentscheid kommt, haben die neu zu wählenden Abgeordneten die einmalige Chance, erstmals Artikel 15 Grundgesetz anzuwenden und Wohnungen dem spekulativen Finanzmarkt zu entziehen. Die Linke und die Berliner Grünen unterstützen dies im Wahlkampf, CDU und die Berliner SPD-Spitze lehnen es ab. Wie sich unter diesen Bedingungen nach der Wahl in Berlin eine Regierung bilden soll, steht in den Sternen.
Schützenhilfe gegen die Vergesellschaftung kam im Juni aus Bayern und NRW. Beide Landesregierungen forderten ein Bundesgesetz, das entsprechende Vorhaben in Berlin verhindern soll. Die Bundesregierung reagierte schnell: Am 1. Juli erklärte Kanzler Merz, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Zwar räumte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am 27. Juli ein, ein pauschales Verbot sei rechtlich nicht möglich. Dennoch ist klar: Die Umsetzung soll verzögert werden.
Die Folgen reichen über Berlin hinaus. In NRW befinden sich seit den Privatisierungen vor 20 Jahren über 450.000 Wohnungen in der Hand großer Konzerne wie Vonovia, LEG, GCP und Peach & Co. Steigende Mieten, hohe Nebenkosten und mangelnde Instandhaltung führen zu massiver Umverteilung zulasten der arbeitenden Bevölkerung und des Sozialstaats. Ein Vergesellschaftungsgesetz in Berlin würde auch in NRW die Frage aufwerfen, warum große Wohnungsbestände nicht in öffentliches Eigentum überführt werden.
Eine derartige Ausweitung der bislang weitgehend auf Berlin begrenzten Vergesellschaftungsdebatte muss die Immobilienlobby fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Der ehemalige BlackRock-Manager Merz ist einer der ihren. Aber muss sich die SPD deshalb dafür hergeben, die Umsetzung des einst nicht zuletzt von ihr ins Grundgesetz geschriebenen Vergesellschaftungsartikels 15 zu unterbinden? Und dabei auch noch die demokratische Entscheidung im Bundesland Berlin zu ignorieren?
Der MieterInnenverein Witten ist Teil eiens bundesweiten Protestbündnisses gegen die Politik der Vergesellschaftungsverhinderung. Am 5. September beteiligt sich das Bündnis an einer großen Mietendemonstration in Berlin.
Die Bundesregierung darf sich nicht in die Berliner Verhältnisse einmischen! Und auch in NRW muss die Debatte beginnen – für ein eigenes Vergesellschaftungsgesetz!