Auch in Witten treibt die Vonovia die Mieten an – seit Jahren!

Am 19.12.  hat der Deutsche Mieterbund die Ergebnisse seiner Analyse der Vonovia-Mieten in drei Städten veröffentlicht. Demnach liegen die Angebotsmieten des Konzerns in westdeutschen Städten ohne Mietpreisbremse meist deutlich mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel. In Essen liegt mehr als jede zweite Angebotsmiete sogar 20 Prozent über dem Mietspiegel, und damit im Bereich der potenziell ordnungswidrig überhöhten Mieten.  In Witten liegt die Mietüberhöhung der Vonovia tendenziell noch höher als in Essen. Der MieterInnenverein fordert eine ordnungsrechtliche Überprüfung durch die Stadt.   

Aktuell (18.12.2025) bietet die Vonovia in Witten nur zwei Wohnungen (in der Schulze-Delitzsch-Str. 23) zur Vermietung an.  Die geforderten Mieten liegen nach Einschätzung des MieterInnenvereins Witten 30 bis 43 Prozent über den aktuellen Mietspiegelwerten. Nach Beobachtungen des Vereins liegen die Angebotsmieten der Vonovia schon seit langem mindestens 30 Prozent über dem Mietspiegel.  Bei der letzten Stichprobe am 18.10.2025 lagen die zu diesem Zeitpunkt auf dem Vonovia-Portal angebotenen acht Wohnungen 30 – 53 Prozent über dem geltenden Mietspiegel.

Ist die Vonovia bei der tatsächlichen Vermietung nicht deutlich unter diesem Wert geblieben (was unwahrscheinlich ist), besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch. Demnach handelt ordnungswidrig, „wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.“  Die Ordnungswidrigkeit kann demnach mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Die Miete muss in diesen Fällen auf den zulässigen Betrag abgesenkt werden. Leider wird diese Vorschrift aufgrund einer nachteiligen Rechtsprechung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2004  nur noch wenig angewandt. „Das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots (§ 5 Abs. 2 WiStG) ist nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war“, hieß es. In der Konsequenz muss für jeden Fall nachgewiesen werden, dass der Wohnsuchende im ganzen Stadtgebiet keine günstigere Wohnung fand. Die Entscheidung wirkte wie ein Freifahrtschein für Mietwucher. Vor allem die Wohnungskonzerne Vonovia und LEG  treiben die Mieten für alle an.

Ihre hohen Neuvertragsmieten fließen über die Mietspiegelerhebungen in den Durch-schnitt ein und führen so zu einer Steigerung der Wohnkosten aller MieterInnen. Dies wurde durch eine Auswertung bei der letzten Erhebung zum Mietspiegel (2023) be-stätigt. Die in der Stichprobe berücksichtigen Durchschnittsmieten eines großen An-bieters (wahrscheinlich der Vonovia) lagen 15 % über dem Durschnitt aller Anbieter ohne Berücksichtigung der Merkmale. Im Vergleich zu den zusammengefassten Werten des kommunalen Wohnungsunternehmens und der größten Genossenschaft betrug der Abstand 23 %. Bei der LEG ist es etwas weniger.

Selbst die CSU fordert seit langem, dass Paragraf 15 Wirtschaftsstrafgesetz „scharfgestellt“ werden muss. Für eine Ordnungswidrigkeit soll das objektive Bestehen einer Wohnraummangellage ausreichen. Im letzten Jahr gab es einen Gesetzesvorschlag des Bundesrates, der aber nicht mehr zu Abstimmung kam. Mehrere Anträge der Bundesfaktion Die Linke wurden abgewiesen. Aber die amtierende Bundesregierung – die Gesetzesnovelle steht im Koalitionsvertrag – steht unter Druck. Es ist mit einer Verschärfung des Gesetzes zu rechnen. Der MieterInnenverein fragt: Wie stellt sich die Stadt Witten auf diese Situation ein? Zu seinen kommunalpolitischen Forderungen zählt, dass die Stadt die Mietpreistreiber genau beobachtet und ihnen nach Möglichkeit auf die Finger klopft

Unabhängig davon ist aber auch nach bestehender Rechtslage ein ordnungsbehördliches Vorgehen gegen die Mietpreistreiber möglich, wenn die individuelle Ausnutzung der Mangellage nachgewiesen wird. Vor allem die Stadt Frankfurt war auf diesem Gebiet in den letzten Jahren erfolgreich. Auch in Witten ist nicht ausgeschlossen, dass der Nachweis einer Ordnungswidrigkeit gelingt, wenn die Stadt die Einzelfälle prüfen würde. Darauf ist sie derzeit aber kaum in der Lage. Der MieterInnenverein fordert deshalb eine personelle Aufstockung im Rahmen der ohnehin erforderlichen Neuaufstellung des kommunalen Wohnungswesens. Ohne die Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten werden die Mieten auch in Witten immer weiter stiegen. Das belastet über Wohnungeld und soziale Grundsicherung auch die öffentlichen Haushalte, inklusive die Kommune. Die Untätigkeit von Gesetzgebung und Stadt führt dazu, dass die Mietwucherer öffentlich subventioniert werden.

Noch mehr Mietern wäre geholfen, wenn die Mietpreisbremse mit ihrer Deckelung auf 10 Prozent über dem Mietspiegel auch für Witten gelten würde. Im Grunde aber zeigt die Entwicklung der Mieten, dass das bestehende System der „marktorientierten Vergleichsmieten“ nicht mehr zeitgemäß ist. Es lässt den Mietpreistreibern zu viel Spielraum und führt automatisch zu immer weiteren Mietsteigerungen. Der MieterInnenverein Witten fordert deshalb einen bundesweiten Mietendeckel, mit dem für alle Städte spezifische, faire Höchstmieten festgesetzt werden. Zumindest sollte die Mietpreisbremse auch auf das gesamte Ruhrgebiet ausgedehnt werden.