Mieterkundgebung gegen Modernisierungs-Mieterhöhungen am 29. Januar in Witten

STOPPT DIE MIETPREISTREIBER VONOVIA & LEG!

KEINE VERTREIBUNG DURCH MODERNISIERUNG!
WOHNEN IN WITTEN MUSS FÜR ALLE BEZAHLBAR BLEIBEN!

 

Montag, 29.1.2018

16:00 Uhr

vor dem Wittener Rathaus

 

Am 29. Januar stehen zwei wohnungspolitische Punkte auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses ab 17 Uhr im Rathaus: Zuerst wird der „Bürgerantrag“ des MieterInnenvereins für „sozialverträgliche Modernsierungen“ behandelt. Dann geht es um den Beschluss über die „Qualifizierung“ des neuen Wittener Mietspiegels.   Ein Stunde vorher wollen wir vor dem Rathaus Öffentlichkeit und Politiker/innen auf die drängenden Probleme der Mieter/innen aufmerksam machen, die durch hohe Mieterhöhungen nach „Modernsierungen“ in die Armut getrieben oder verdrängt werden.

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MieterInnenverein unterstützt Kundgebungen in Essen-Katernberg und Dortmund am 12. September

Am 12. September, kurz vor der Bundestagswahl, machen Mieterorganisationen aus dem Ruhrgebiet mit zwei Kundgebungen auf die Probleme der MieterInnen der börsennotierten Wohnungskonzerne aufmerksam. Im Fokus stehen die Mieterhöhungen, die die Konzerne Vonovia und LEG gerade auch in Witten mittels Modernisierungen und Vergleichswohnungen aus dem eignen Wohnungsbestand durchzusetzen versuchen. Der MieterInnenverein Witten ruft zur Teilnahme auf.

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Stellungnahme zu den Betriebskostenabrechnungen der LEG 2014-2015 im Ex-Immeobestand in Witten

Stand: 31.8.2017 Zum 1. Juli 2015 erwarb die LEG Immobilien AG mit ihrem Tochterunternehmen Rheinweg Grundstücksgesellschaft mbH einen Wohnungsbestand in Witten, der sich zuvor im Eigentum der Immeo Wohnen GmbH befand. Bei der Immeo erstreckte sich der Abrechnungszeitraum für die Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen jeweils auf die 12-monatige Periode vom 1. Oktober eines Jahres bis zum … weiterlesen

Kategorien LEG

Forderungen der Wittener LEG-MieterInnen

Stand: 31.8.2017 1. MIETERHÖHUNGEN BIS ZUR ORTSÜBLICHEN VERGLEICHSMIETE Die LEG soll auf Mietererhöhungen verzichten, die mit Vergleichswohnungen begründet werden. Mieterhöhungen sollen sich immer auf den zuletzt gültigen Mietspiegel beziehen. Mieterhöhungen nach Mietspiegel sollen vom Mittelwert der Preisspanne ausgehen. Aufschläge auf den Mittelwert müssen nachvollziehbar begründet werden. Bei Nachteilen, die im Mietspiegel nicht erfasst werden, müssen … weiterlesen