LEG missachtet Mieterrechte

Zurzeit bedroht die LEG Immobilien SE – das zweitgrößte Vermietungsunternehmen in Deutschland – zahlreiche Wittener MieterInnen mit Zahlungsklagen. Der Grund: Die MieterInnen halten Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen zurück, die nicht vollständig belegt und in vielen Fällen grundlegend fehlerhaft sind. So wie es ihr gutes Recht ist. In anderen Fällen verklagt der Konzern Mieter auf Räumung, weil sie nach starken Mängeln die Miete gemindert haben. Jede Woche liefert die LEG neue Nachweise dafür, dass Mieterrechte für sie nicht zählen.

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VONOVIA-MIETERVERSAMMLUNG am 29. Januar

VONOVIA-MIETERVERSAMMLUNG: Donnerstag, 29. Januar 2026, 18:00 Uhr, „Zur dritten Halbzeit“, Haldenweg 2, Witten-Heven

UNSERE THEMEN:: 

  • Vonovia-Betriebskosten vor Gericht
  • Keine Spionage-Rauchmelder in unseren Wohngebieten!
  • Konzern verweigert Mietminderung trotz extremer Mängel
  • Stadt muss gegen den Mietentreiber Nr.1 aktiv werden!
  • Verkäufe: Zieht sich die Vonovia aus Witten zurück?

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Vonovia „Multisensor-Plus“-Rauchmelder: anpassbarer Musterwiderspruch

Anbei ein Musterwiderspruch gegen den Einbau der „Spionage-Melder“ , den Sie mit Ihrer Textverarbeitung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und an die Vonovia abschicken können. 26-01-23 Multifunktionsmelder Musterwiderspruch Geben Sie auf jeden Fall Ihren Absender und Ihre Mietvertragsnummer an. Fügen Sie ein, wann Sie die Moderniserungsankündigung erhalten haben. Ersetzen Sie „ich“ ggf.  durch „wir“. Sie … weiterlesen

Gründe für die Ablehnung von „Multisensor-Plus“-Rauchmeldern

Im Folgenden listen wir die aus unserer Sicht derzeit bestehenden rechtlichen und sachlichen Argumente gegen den Einbau der „Multisensor-Plus“-Rauchmelder der Vonovia / Techem zusammenfassend auf.  Es wird begründet, warum die Maßnahme keine Modernisierung darstellt und warum Mieter den Einbau nicht dulden müssen.

Eine Rechtsprechung zur Duldungsverpflichtung der „Multisensor-Plus“-Geräte liegt bislang nicht vor. Es ist uns nicht bekannt, dass die Vonovia Mieter auf Duldung verklagt hätte. Es ist dies aber nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft dazu kommen könnte. Die Verweigerung der Duldung ist deshalb nicht ganz ohne Risiko für die Mieter. Dieser Beitrag soll auch für denkbare gerichtliche Auseinandersetzungen Argumente liefern.

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