Neuer Mietspiegel - Nazis nebenan - Viterra: Wärmeabrechnung - Landgericht: Vermieter muss reparieren - Wohnen am BahnhofAUS DEM INHALT:
"Für den Fall, dass Sie wider Erwarten die Wohnung nicht erwerben wollen und beabsichtigen, dort wohnen zu bleiben, sollten Sie auf jeden Fall die kommende Mietrechtsreform berücksichtigen. (...) Nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll nur eine 3jährige Kündigungssperrfrist gelten.“
So heißt es in einem Brief, den Mieter in Dortmund von der Essener Immobilienfirma „Baron von Keber“ erhielten. Der „Baron“ hatte die ehemaligen Werkswohnungen einer Brauerei gekauft, in Eigentumswohnungen umgewandelt und will sie jetzt weiter verkaufen. Dass die bisherige 10-Jahreschutzfrist nach Umwandlung in Rahmen der Mietrechtsreform aufgeweicht werden soll, kommt ihm da nur zu gelegen.
„Schon jetzt nutzen Spekulanten die Berichterstattung über das Gesetzesvorhaben, um Mieter unter Druck zu setzen, ihre Wohnungen zu kaufen oder auszuziehen“, schrieb Helmut Lierhaus vom Mieterverein Dortmund an Justizministerin Däubler-Gmelin.
Die Ministerin will trotz vieler Proteste bislang an der umstrittenen Schwächung des Mieterschutzes festhalten. „So nicht“ meinte unisono eine Sondermitgliederversammlung des Deutschen Mieterbundes im Dezember. „Lieber gar keine als diese Mietrechtsreform“ schrieb der enttäuschte DMB den Sozialdemokraten ins Stammbuch.
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