Nr. 35


Völlig neuer Mietspiegel

Erhebungsergebnis gilt ab Januar 

Der Hauptausschuss hat zugestimmt: Rückwirkend ab 1.1.2001 gilt der neue Mietspiegel für . Er fußt auf einer statistischen Erhebung. 

An der Erörterung des wissenschaftlichen Verfahrens war unter anderem der MieterInnenverein intensiv beteiligt. Zwar können wir nicht mit allen Details zufrieden sein. Der neue Spiegel ist aber eine ehrgeizige Datenauswertung, die die am Markt gezahlten Mieten wesentlich genauer abbildet als die bisherigen Schätz-Tabellen. Eine Mieterhöhungswelle aufgrund des neuen Spiegels ist kaum zu erwarten. Häufig liegen die Werte sogar deutlich unter den alten. Die alte Tabelle hat den Markt verzerrt. Es kommt allerdings auf den Einzelfall an. Besonders Erneuerungen können zu hohen Aufschlägen führen. 
Die zulässige Miete ist nicht mehr einfach in einer Tabelle abzulesen. Vielmehr muss man sie anhand einer Formel ausrechnen. Das führt zu genaueren Ergebnissen, ist aber komplizierter. 

Alle Mitglieder können ihre Miete im MieterInnenverein überprüfen lassen.



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(c) MieterInnenverein Witten 1/2001.  Knut Unger