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zur Uebersicht Mietrecht

Weiter Streit um Heizkosten

Wärmeabrechnung auch in Zukunft unzulässig

"Die Katze lässt das mausen nicht“: Kaum hatte die Viterra AG eingestehen müssen, dass sie fast 5 Jahre lang ohne Rechtsgrundlage überhöhte Heizkosten von den Mietern kassiert hatte, da holte Sie auch schon zum nächsten Schlag aus. 

Wenige Wochen nach der von Mietern und Schiedsstelle erzwungenen Entscheidung, allen 33.000 betroffenen Mietern die „Wärmekosten-Aufschläge“ zurückzuerstatten (geschätzte Summe: weit über 10 Mio. Mark), fanden Mieter in Dortmund und Witten einen „Weihnachtsgruß“ in ihren Kästen.

In den Schreiben kündigte Viterra an, das umstrittene „Wärmecontracting“ ab 2001 wieder einzuführen. Mit dieser Ankündigung sei ja der Kritik der Schiedsstelle an dem Verfahren Rechnung getragen.

Tatsächlich hatte die Schiedsstelle in einer grundsätzlichen Stellungnahme im November klar gemacht, dass - unabhängig vom Einzelfall - die eigenmächtige Umstellung auf das teure Viterra-Contracting schon deshalb unrechtens sei, weil den Mietern der Wechsel 1996/97 nicht deutlich mitgeteilt worden sei. Dies und eine vorausgegangene Modernisierung der Heizungsanlage seien Mindestvoraussetzungen an eine Umstellung auf Wärmelieferung ohne Zustimmung des Mieters. Auch bei Erfüllung dieser Bedingungen müssten die Mietverträge beachtet werden. Über die Angemessenheit der Preise könne die Schiedsstelle nicht urteilen, weil sie - anders als ein Gericht - keine Beweisaufnahmen durchführen könne.

Der Viterra-Pressesprecher Schruff - ein Mann fürs Grobe - machte daraus flugs die Erklärung: „Schiedsstelle erklärt Wärmelieferung für rechtmäßig“. Und so handelte der Konzern dann auch - und riskierte neuen Ärger.

Aus Sicht der Mietervereine widerspricht auch der neue Anlauf zur Mieterschädigung der Rechtslage. Die Viterra hält sich nicht einmal an die in der Wärmelieferungsbranche geltenden Regeln. Das Viterra-Contracting ist eine reine Geldproduktionsanlage des Konzerns und hat weder mit Markt noch mit Umweltschutz etwas zu tun. Auch Mieter, in deren Vertrag eindeutig eine Heizkostenabrechnung vereinbart ist und sogar Wittener Mieter, denen die Schiedsstelle bereits schriftlich recht gegeben hat, erhielten das Viterra-Schreiben. 

Die Mieterorganisationen bereiten sich auf Prozesse vor. Die nächste Wärmeabrechnung nicht akzeptieren!



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(c) MieterInnenverein Witten 1/2001.  Knut Unger