MIETSPIEGEL

zur Uebersicht Mietrecht

Rechnen Sie nach!

Der Vermieter kann sich auf den Mietspiegel berufen, um eine Mieterhöhung zu verlangen. Dazu muss er die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des offiziellen Mietspiegels der Stadt berechnen. Geben Sie sich nicht mit pauschalen Erhöhungen zufrieden. Sie müssen die Berechnung nachvollziehen können. Nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens haben Sie bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit, die Erhöhung zu überprüfen. Wenn Sie nichts gegen die Erhöhung einwenden wollen, müssen Sie fristgerecht zustimmen. Sonst kann es zu einem Mietprozess kommen.

Den offiziellen Mietspiegel erhalten Sie kostenlos bei uns oder bei der Stadt. Sie können die Miete auch online berechnen.

Nicht alles steht im offiziellen Mietspiegel. Auf diesen Seiten geben wir Ihnen weitere Hinweise. Aktuelle Erfahrungen werden hier dokumentiert:

Selbstverständlich können und sollen Mitglieder ihre Miethöhe auch im MieterInnenverein überprüfen lassen. Bei Mieterhöhungen sollten Sie sich auf jeden Fall melden.

 

 



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(c) MieterInnenverein Witten 1/2001.  Knut Unger