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Immer noch nicht belegt sind die Betriebskosten der Veba/Viterra von 1997. Es liegen inzwischen zwar zahlreiche Rechnungen vor. Die können aber nicht akzeptiert werden, weil sie oft nur Verrechnungen innerhalb des Unternehmens sind. Auch an der Richtigkeit der Rückerstattungen für die Jahre 1994 bis 1996 sind neue Zweifel aufgetaucht.
Die Veba hatte zugegeben, dass in den Betriebskosten dieser Jahre unzulässige Verwaltungsaufschläge enthalten waren. Wie hoch diese Aufschläge tatsächlich waren, ist bis heute nicht belegt. Die Entscheidungen der Schiedsstelle zu diesen Fragen stehen noch aus.
(c) MieterInnenverein Witten 2000. Knut Unger