Nr. 36


Genossen nach Gutsherrnart

Genossenschaft Witten-Süd verweigert Schriftverkehr

Auf stur stellt der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Witten-Süd im Umgang mit einer Mieterin. In der Sache geht es eigentlich „nur“ um eine offensichtlich falsche Nebenkostenabrechnung, kleinere Mängel und Kostenersatz. Das langjährige Genossenschaftsmitglied - eine ältere Dame - hatte nach diversem Ärger die Abrechnung durch den MieterInnenverein prüfen lassen wollen. Ein ganz üblicher Vorgang. 

Aber anstatt die schriftlichen Anfragen des MieterInnenvereins zu beantworten, schrieb der Vorstand der Mieterin: „Wir denken gar nicht daran, mit irgendeiner Institution, mit der wir nichts zu tun haben, den Sie betreffenden Schriftverkehr zu führen.“ Gleichzeitig verlangte er von der Mieterin, einen Termin zu vereinbaren. Bei dem Versuch, die Sache telefonisch zu klären, knallte ein Obergenosse den Hörer sofort hin. 

Diese kindische Verweigerungshaltung ändert natürlich nichts an der Rechtslage. Bis heute hat die Mieterin oder der MieterInnenverein als ihre Vertretung keine Abrechnungsbelege erhalten, weshalb die Mieterin auch die Nachzahlungsforderungen zurückbehält. 

Der Vorstand mag noch so viele Mahnungen verschicken und sich weigern, Guthaben auszuzahlen: Ohne Abrechnung keine Geld. Die Mieterin kann ihre offenen Forderungen von den Vorauszahlungen abziehen. 
Auch in anderen Fällen beantworten die Herren Vorstände offenbar Briefe nicht, verschicken unbegründete Mahnungen und verfallen in einen gewissen Kommando-Ton... Aber keine Bange: Recht bleibt Recht, da ändert auch Gutsherrengetue nichts dran.



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(c) MieterInnenverein Witten 10/2001.  Knut Unger