Nr. 36


Mieterärger

Teilabriss im Ruhrtal

Buchstäblich auf den Trümmern der alten Gebäude Im Ruhrtal 5/7 erzielten die neuen Erwerber des Grundstückes und die von der Stadt geräumten Mieter (wir berichteten) eine Einigung. Das Steinwohnhaus war nach Jahren der Verwahrlosung nicht mehr zu retten und der Wiederaufbau passte auch nicht in das Konzept der Käufer des alten Fachwerkhauses. Sie wollten dort angenehm wohnen, müssen nun aber zunächst tief in die Tasche greifen. Denn die alten Gebäude mussten mühselig fast vollständig abgetragen werden. Das Fachwerkhaus wird denkmalgerecht wiederaufgebaut. 

Kündigungsschutz 

Bei öffentlichen Veranstaltungen in Dortmund hatten hochrangige Vertreter der Viterra AG ein generelles lebenslanges Wohnrecht für Mieter ab 65, weitere Kündigungsauschlüsse für Vorruheständler und eine frühzeitige Information der Stadt und der Mieter über neue Verkaufsaussichten zugesagt. Zur Zeit ist unklar, ob diese Regelungan für das ganze Ruhrgebiet oder nur für Dortmund gelten. Die Mieterinitiativen und Mietervereine warten auf eine entsprechende Antwort der Viterra. Wegen der Verkaufspläne des Mutterkonzerns scheinen neue Einzelprivatisierungswellen auf Eis zu liegen.

Schimmelpilze

Gewonnen haben Mitglieder des MieterInnenvereins einen Rechtsstreit gegen die Viterra AG. Der Vermieter hatte behauptet, ein Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung liege am falschen Verhalten der Bewohner. Sie müssten Schränke weiter abrücken und das Schlafzimmer auf 20 Grad heizen. Später sanierte Viterra die Schadensursache durch eine Fassadendämmung. Das Landgericht Bochum gab den Mietern recht. Die Gutachter hätten Wärmebrücken und weitere Schwachpunkte am Gebäude festgestellt. Die Mieter seinen nicht verpflichtet gewesen, ihr Wohnverhalten auf die unzureichende Wärmedämmung abzustimmen, jedenfalls nicht entschädigungslos. Für die inzwischen erfolgte Dämmung an den betroffenen Bauteilen hat dieses Urteil zur Folge, dass sie als Instandsetzung nicht zu einer Mieterhöhung führen darf.



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(c) MieterInnenverein Witten 10/2001.  Knut Unger