Nr. 36


Kein Belegungskonzept 

Sozialamt sieht keinen Bedarf für Zugriff auf Sozialwohnungen

Die Stadt Witten hat sich gegen die Aufnahme Wittens in eine neue Überlassungsverordnung des Landes ausgesprochen. 

Aufgrund der 1997 erstmals erlassenen Verordnung besitzt das Rathaus das Recht, für alle Sozialwohnungen besonders bedürftige Mieter zu benennen. In Verhandlungen mit den Wohnungsunternehmen war 1998 eine windelweiche Vereinbarung zur Umsetzung getroffen worden. Teil der Vereinbarung: Sie sollte nach einem halben (!) Jahr überprüft werden, was nie geschah. 

Unterdessen arbeitet die städtische Wohnraumvermittlung so miserabel wie eh und je. Sozialhilfeempfängern werden fast immer nur die schlechtesten Wohnungen angeboten, Menschen mit besonderen Problemen auf ganz wenige Standorte konzentriert. Lediglich die Siedlungsgesellschaft kooperiert bei der Versorgung von Notfällen – und trägt damit eine Last, die durch die Überlassungsverordnung eigentlich auf alle verteilt werden sollten, die staatliche Subventionen erhielten.

Der MieterInnenverein hält die Verordnung weiterhin für erforderlich. 



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(c) MieterInnenverein Witten 10/2001.  Knut Unger