Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen

Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt. Der BGH hat in mehreren Urteilen die Belegeinsichtsrechte des Mieters und die daraus resultierenden Zurückbehaltungsrechte geklärt. Neben den selbstverständlich vorzulegenden Rechnungen (vgl. … Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen weiterlesen