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Mitgliedsbedingungen

Mitglieder haben Anspruch auf auf eine kostenlose, individuelle Mietrechtsberatung und Unterstützung. Unter andrem übernehmen wir den Schriftwechsel mit dem Vermieter. 

Sie erhalten die Mitgliedszeitschrift.

Eine Beratung ist sofort ab Eintritt möglich. Für die Beratung vereinbaren Sie bitte während der Öffnungszeiten einen Termin in der Geschäftsstelle
Tel. 02302/51793

Die Mitgliedschaft können Sie in der Geschäftsstelle begründen. Auf Wunsch senden wir die Unterlagen auch zu. 

Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre. Bei Eintritt ist eine Gebühr zu entrichten. 

Die Mitgliedsbeiträge (Monatsbeiträge) müssen im Voraus entrichtet werden. Sie können gerne eine Einzugsermächtigung erteilen.

Für seit dem 1.1.2001 eingetretene Mitglieder sinkt der Mitgliedsbeitrag nach 2 Jahren und erneut nach 6 Jahren.

Beiträge

Die Mitgliederversammlung hat am 18.10.2000 neue Mitgliedsbeiträge beschlossen:

Monats-Beiträge für Mitglieder bei Neueintritt ab 1.1.2001:
Normal 10,00 DM, Sozial 5,00 DM, Hausgemeinschaften 
7,50 DM. Aufnahmegebühr 10 DM. 
Für bestehende Mitgliedschaften ändert sich nichts. 

Ab 1.1.2002:

Für bestehende Mitgliedschaften, die vor dem 1.1.2001 begründet wurden: 
Normal 4 Euro, Sozial 2 Euro, Hausgemeinschaften 3 Euro

Neueintritte und Neumitglieder seit 1.1.2001: 
Normal 5 Euro, Sozial 3 Euro, Hausgemeinschaften 4 Euro, 
Aufnahmegebühr 5 Euro

Der Beitrag für Mitglieder, die ab 1.1.2001 eintreten, reduziert sich nach der Dauer der Mitgliedschaft:

nach 2 Jahren: Normal 4,5 Euro, Sozial 2,5 Euro, 
Hausgemeinschaften 3,5 Euro
nach 6 Jahren: Normal 4 Euro, Sozial 2 Euro, 
Hausgemeinschaften 3 Euro

Satzung



(c) MieterInnenverein Witten 2001.  Knut Unger