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zur Uebersicht Mietrecht

Wohnungsbesichtigung

Der Vermieter hat ein Recht auf die Besichtigung Ihrer Wohnung. Er darf - so das AG Köln - dieses Besichtigungsrecht aber nur in einem Abstand von etwa zwei Jahren ausüben. Es sei denn, es liegen Umstände vor, die eine Besichtigung in kürzeren Zeitabständen erfordern. (AG Köln, WM 2000, 209)

Modernisierungserhöhung nach Wärmedämmung

Die Kosten einer Modernisierung zum Zwecke der nachhaltigen Einsparung von Heizenergie- etwa einer Wärmedämmung - können nach § 3 Miethöhegesetz zu 11 % pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. Die Kosten müssen berechnet und ihr Zweck muss erläutert werden. Das Kammergericht Berlin hat jetzt entschieden: Eine Mieterhöhungserklärung nach § 3 MHG wegen Wärmedämmung muss eine Wärmebedarfsberechnung enthalten, aus der hervorgeht, in welchem Maße eine Verringerung des Verbrauchs ergibt. Fehlt diese Berechnung, ist die Erhöhung unwirksam. (KG Berlin, WM 10/2000).

Modernisierung bei Hausverkauf

Hat ein Vermieter eine Wohnung modernisiert und kurz darauf verkauft, hat auch der Neuerwerber das Recht, eine Mieterhöhung nach § 3 MHG zu verlangen. (KG Berlin, WM 9/2000)

 



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(c) MieterInnenverein Witten 1/2001.  Knut Unger