Nebenkostenabrechnungen: Erst prüfen, dann zahlen!

Zu der Beratung unserer Mitglieder gehört selbstverständlich auch die Überprüfung Ihrer jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Diese Aufgabe ist im Beratungsalltag ein Schwerpunkt. Falls Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben, an der Sie Zweifel haben, vereinbaren Sie bitte schnell einen Termin und zahlen Sie Nachforderungen nicht bis zum Abschluss der Überprüfung!

Bei Erhalt einer Nebenkostenabrechnung achten Sie bitte auf folgende Punkte:

– Fällt die Abrechnung aus Ihnen unverständlichen Gründen wesentlich höher aus als im Vorjahr?

– Sind neue Kostenpositionen aufgetaucht?

– Stehen manche Positionen nicht in Ihrem Mietvertrag?

– Sind seit dem Ende des Abrechnungszeitraums mehr als 12 Monate vergangen?

– Haben Sie den Eindruck, dass manche Leistungen, für die Sie zahlen sollen, nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden (z.B. Gartenpflege, Hausmeister)?

– Können Sie die Abrechnung nicht nachvollziehen? Sind Ihnen einzelne Punkte unklar?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit JA beantworten können, sollten Sie die Abrechnung beim MieterInnenverein überprüfen lassen.

Vereinbaren sie dazu rechtzeitig einen Termin, denn ewig können Sie die Nachforderung des Vermieters nicht ohne Grund zurückbehalten. Zur Fristwahrung können Sie dem Vermieter auch selbst schriftlich mitteilen, dass Sie die Abrechnung überprüfen lassen.

Bringen Sie zu dem Tremin bitte unbedingt mit:

1. die komplette Abrechnung, die sie prüfen wollen,

2. Ihren Mietvertrag,

3. den bisherigen Schriftwechsel zur Nebenkostenabrechnung.

Falls möglich, bringen Sie auch die Abrechnungen der Vorjahre mit, damit wird die Kostenentwicklung einschätzen können.

Und: Wenn Ihre Nachbarn die gleichen Fragen haben und Mitglied sind, vereinbaren Sie am besten gleich einen Gruppentermin. Auf jeden Fall sollten Sie Ihrer BeraterIn dann sagen, dass auch die Nachbarn Probleme mit der Abrechnung haben.

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