Modernisierung: Mieterverein stellt „Bürgerantrag“ an die Stadt Witten

Die „Modernisierungen“ und anschließenden Mieterhöhungen durch Vonovia und LEG machen die betroffenen Mieter arm oder noch ärmer, zerstören Nachbarschaften und führen zu weiteren Verknappung preisgünstigen Wohnraums in Witten.  Im Dezember 2017 hatte sich der MieterInnenverein deshalb in einem sogenannten „Bürgerantrag“ (Anregung)  an den Stadtrat gewandt und einige Vorschläge zu Maßnahmen gemacht, mit denen die Stadt gegen die überzogenen Mieterhöhungen aktiv werden könnte. Der Bürgereantrag wird am 29 Jnuar in öffentlicher Sitzung um 17 Uhr im Hauptauschuss behandelt.

Die Kommune hat nur wenig rechtliche Mittel, um die Mietpreistreiber zu bremsen.  Aber sie kann einen Dialogprozess („Runder Tisch“) zur Entwicklung einer lokalen Charta für sozialverträgliche Modernisierungen einleiten. Damit kann zumindest erreicht werden, dass sich besonders unsoziale Vermieter für ihr Vorgehen öffentlich rechtfertigen müssen. Ausserdem sollte die Stadt als Ordnungsbehörde gegen geplante strafbar überhöhte Mieten vorgehen und die Festsetzung von Milieuschutzgebieten prüfen.

Im Einzelnen bittet der MieterInnenverein den Rat der Stadt Witten, die folgenden Beschlüsse zu fassen

1. In einer Resolution soll der Stadtrat Ziele und Grundsätze einer sozialen Modernisierung beschließen:

„Der Rat der Stadt Witten ist besorgt über die Höhe und das mögliche Ausmaß der Mietsteigerungen, die sich in Witten als Folge aktueller Modernisierungsvorhaben privater Vermietungskonzerne abzeichnen. Um eine sozialverträgliche Erneuerung des Wohnungsbestandes zu sichern, orientiert sich die Stadt Witten an den folgenden Ziele:

  • Modernisierungen zur energetischen Ertüchtigung des Mietwohnungsbestandes und zur Verringerung von Barrieren müssen für die BewohnerInnen bezahlbar sein. Mieter/innen mit geringen Einkommen dürfen durch starke Mieterhöhungen nicht aus ihren Wohnungen gedrängt werden.
  • Energetische Modernisierungen sollen energieeffizient, umweltschonend und gesundheitlich unbedenklich sein, sowie den Brandschutz beachten. Luxusmodernisierungen im preisgünstigen Wohnungsbestand sollen verhindert werden.
  • Belastungen der Mieter/innen mit Kosten, die weit über den eingesparten Energiekosten liegen, müssen vermieden werden.
  • Die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und soziale Nachbarschaften sollen erhalten und gestärkt werden.
  • Die Planung von Modernisierungsmaßnahmen muss für die Mieter/innen transparent sein. Mieter/innen sollen bei der Entwicklung und Gestaltung ihrer Wohnquartiere mitwirken können.
  • Belastungen durch Baumaßnahmen müssen auf ein Minimum reduziert werden.“

2. Die Stadt soll die Vermieter auffordern,

„diese Ziele zu beachten und mit der Stadt Witten, den Interessenvertretungen der Mieter/innen und weiteren sozialen Akteuren in einen Dialogprozess über die Entwicklung von Zielvereinbarungen, Selbstverpflichtungserklärungen und Benchmarkings zur sozialverträglichen und nachhaltigen Erneuerung des Wohnungsbestandes einzutreten.“

3. Der Stadtrat soll die Stadtverwaltung beauftragen, mit Nachdruck ein Handlungsprogramm zu erarbeiten, das diese Ziele umsetzt.

Vorrangig untersucht und geprüft werden sollen dabei

– die Auswirkungen der Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere größerer privater Wohnungsanbieter, auf die Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte und die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den betroffenen Gebieten,

– der Erlass städtebaulicher Satzungen zur Erhaltung des Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172, Abs. 1, Nr. 2 BauGB,

– die Prüfung möglicher Verstöße gegen § 5 WiStG (Mietüberhöhung), insofern im Zuge von Modernisierungen Anhebungen der Mieten auf über 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen,

– die zügige Erhöhung des sozialen Mietwohnungsangebotes für die Versorgung der Menschen, die durch Modernisierungen und die folgenden Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen verdrängt werden. Die neuen sozialen Wohnungsangebote sollten möglichst nah zu den betroffenen Quartieren liegen. Sie sollten vorrangig durch die kommunale Siedlungsgesellschaft, Genossenschaften und andere Wohnungseigentümer erfolgen, die sich Prinzipien einer gemeinnützigen Wohnungswirtschaft verpflichten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, Mieter/innen, denen aufgrund von Modernisierungen und Mieterhöhungen Verdrängung oder Verarmung droht, unmittelbar zu unterstützen durch

  • verbesserte Beratung bei der Prüfung von Ansprüchen auf Wohngeld oder anderen Sozialleistungen,
  • Unterstützung von Selbstorganisation und Selbsthilfe, u.a. durch Bereitstellung von Räumlichkeiten,
  • verstärkte Hilfen bei der Suche nach geeigneten und bezahlbaren Ersatzwohnungen.

5. Der Ennepe-Ruhr-Kreis soll gebeten werden,

bei der Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) gemäß SGB II angemessene Aufschläge für energetisch und/oder barrierearm modernisierte Wohnungen sowie für Alleinerziehende vorzusehen. Kostensenkungsaufforderungen nach Modernisierungsmieterhöhungen dürfen nicht schematisch erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag im Mieterverein soll im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Entsprechend soll die Stadtverwaltung bei Sozialleistungen in ihrem Verantwortungsbereich verfahren.

Denn Wortlaut des Antrages mit Begründung finden Sie hier: Bürgerantrag Modernisierung 18-12-17