BEITRAG

Neueintritt:
Bei Neueintritt in den MieterInnenverein Witten beträgt der monatliche Normalbeitrag ohne Mietrechtschutzversicherung 7,50 Euro, mit Mietrechtschutzversicherung 10,50 Euro. Bei Neueintritt zum Normalbeitrag fällt zusätzlich eine Gebühr von 15 Euro an.

Neue Mitglieder in Hausgemeinschaften und Wohngebietsgruppen zahlen monatlich 1 Euro weniger. Die Beiträge für Neumitglieder mit geringem Einkommen (z.B. SGB II/XII) sind um 2 Euro ermäßigt, die Aufnahmegebühr beträgt für sie 10 Euro.

Alle Beiträge sind im Voraus zu entrichten. Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre.

  • Normalbeitrag:
    – mit Rechtsschutzversicherung: 10,50 Euro
    – ohne Rechtsschutzversicherung: 7,50 Euro
    – Beitrittsgebühr 15 Euro
  • Beitrag in Gruppen und Hausgemeinschaften (pro Mietpartei):
    – mit Rechtsschutzversicherung: 9,50 Euro
    – ohne Rechtsschutzversicherung: 6,50 Euro
    – Beitrittsgebühr 15 Euro
  • Ermäßigter Sozialbeitrag bei geringem Einkommen (in Höhe SGB II und niedriger)
    – mit Rechtsschutzversicherung: 8,50 Euro
    – ohne Rechtsschutzversicherung: 5,50 Euro
    – Beitrittsgebühr 10 Euro
  • Mitglieder, die vor dem 1.4.2024 beigetreten sind, zahlen die folgenden Mitgliedsbeiträge:
    – Normalbeitrag mit RV: 9 Euro/Mon., ohne RV: 6,50 Euro/Mon.
    – Hausgemeinschaften mit RV: 8 Euro/Mon., ohne RV: 5,50 Euro/Mon.
    – Sozialbeitrag mit RV: 7  Euro/Mon., ohne RV: 4,50 Euro/Mon.
  • Mitglieder, die vor dem 1.4.2016 beigetreten sind, zahlen die folgenden Mitgliedsbeiträge:
    – Normalbeitrag mit RV: 8 Euro/Mon., ohne RV: 5,50 Euro/Mon.
    – Hausgemeinschaften mit RV: 7 Euro/Mon., ohne RV: 4,50 Euro/Mon.
    – Sozialbeitrag mit RV: 6 Euro/Mon., ohne RV: 3,50 Euro/Mon.
  • Mitglieder, die vor dem 1.4.2007 beigetreten sind zahlen die folgenden Mitgliedsbeiträge:
    – Normalbeitrag mit RV: 7 Euro/Mon., ohne RV: 4,50 Euro/Mon.
    – Hausgemeinschaften mit RV: 6 Euro/Mon., ohne RV: 3,50 Euro/Mon.
    – Sozialbeitrag mit RV: 5 Euro/Mon., ohne RV: 2,50 Euro/Mon.

Der Mitgliedsbeitrag gilt jeweils für einen Haushalt.

Der ermäßigte Beitrag in Gruppen und Hausgemeinschaften gilt für vom Mieterverein anerkannte Wohngebietsgruppen und Hausgemeinschaften mit mindestens 3 Mitgliedern. Die Mitglieder in diesen Gruppen sollen soweit möglich gemeinsam vorgehen und bei der Information ihrer Nachbarn helfen.

Der Sozialbeitrag gilt für Erwerbslose mit ALG II-Bezug (Hartz IV), Rentner mit Grundsicherung und andere Personen/Haushalte mit vergleichbar niedrigem Einkommen(jährlicher Nachweis durch Vorlage Bescheid SGB II, SGB XII, BAFöG.. oder Rentenbescheid, Steuerbescheid)

Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig. Sie können per Bankeinzug, Überweisung oder in Bar in der Geschäftsstelle entrichtet werden.

Bankverbindung:

Sparkasse Witten, Konto-Nr: 42887, BLZ: 45250035
BIC: WELADED1WTN
IBAN: DE94 4525 0035 0000 0428 87

Gebühren für vor Vor Ort-Termine

Im Rahmen der Rechtsberatung können in wichtigen Einzelfällen Vor Ort-Termine mit MitarbeiterInnen des MieterInnevereins vereinbart werden. Die Gebühr für die Wahrnehmung eines Ortstermins durch den MieterInnenverein Witten beträgt in diesen Fällen 30 Euro. Momentan sind die Möglichkeiten für Vor Ort-Termine des MieterInnenvereins leider begrenzt.