Nr. 35


Mietersieg vor Landgericht


Vermieter muss Wohnhaus Im Ruhrtal 7 instandsetzen

Juristisch ist die fünfköpfige Familie Yilmaz Sieger. Am 25. Oktober bestätigte das Landgericht Bochum ein Amtsgerichtsurteil gegen ihren Vermieter Al Bayati. Der muss ihre Wohnungen Im Ruhrtal 7 so instandsetzen, dass sie wieder darin wohnen können. Das Haus war wegen Einsturzgefahr 1999 vom Ordnungsamt geräumt worden.

In der Gerichtsverhandlung behauptete der Eigentümer, das Haus müsse völlig neu aufgebaut werden und das sei unzumutbar teuer. Dazu legte er auch eine uralte Berechnung eines Architekten vor, der aus den sehr einfachen Wohnungen Luxusbleiben machen wollte. Dem Gericht war diese Rechnung viel zu vage.

„Bei der Frage der Zumutbarkeit müssen wir auch berücksichtigen, wie es zu dem jetzigen Zustand gekommen ist“, sagte die vorsitzende Richterin Paulsen. Der Vermieter könne seine Pflicht zur Instandhaltung nicht dadurch umgehen, dass er das Haus bis zur weitgehenden Zerstörung verfallen lasse. Auch dass der jetzige Eigentümer das Haus von seinem verstorbenen Sohn geerbt hat, ändere nichts. Er sei in dessen Vermieterpflichten eingetreten. 

So in die Enge getrieben gingen der Eigentümer und sein Anwalt dazu über, den Mietern Vorwürfe zu machen: „Es geht denen doch nur ums Geld.“

Vorwürfe, über die Mieter Yilmaz nur den Kopf schütteln kann. „Mein Herz schlägt immer noch im Ruhrtal“, sagt er. „Ich weiß, dass ich mein Recht bekomme.“ Die Familie lebt inzwischen vorübergehend in einer kleinen Wohnung in Herbede und wartet darauf, in ihr altes Haus zurückkehren zu können, wo sie Garten und gute Nachbarn hat.
Inzwischen hat auch eine zweite Mietpartei, die aus dem Haus geräumt wurde, ein Urteil auf Instandsetzung erwirkt. Der Eigentümer war gar nicht erst vor Gericht erschienen. Die nächsten juristischen Schritte sind in Vorbereitung.

Stadt machtlos?

Wenig erfolgreich verlaufen unterdessen die Bemühungen der Stadt um eine Rettung des Mieterhauses und des anliegenden verfallenden Fachwerkhauses. Es steht unter Denkmalschutz.
Zwar war das Bauordnungsamt 1999 relativ schnell in der Lage, das Wohnhaus zu räumen. Gegen den Verursacher des Schadens wird aber - trotz rechtlicher Verpflichtungen, etwa nach dem Wohnungsgesetz NRW - weniger konsequent vorgegangen. 
Der Eigentümer ist allerdings ein „harter Brocken“, lässt verbindliche Termine und auch solide Kaufangebote von interessierten Investoren platzen. Diese wollen allerdings in der Regel ohnehin nicht den preisgünstigen Wohnraum erhalten. 
Die Stadt würde eigentlich gern beide Gebäude retten, sieht sich dazu aus Haushaltsgründen aber nicht in der Lage. Die Situation ist vertrackt, wir suchen weiter nach einer Lösung.



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(c) MieterInnenverein Witten 1/2001.  Knut Unger