Mehr gute und bezahlbare Mietwohnungen für Witten

Zwischen 2006 und 2015 sind in Witten über 2750 Sozialwohnungen aus der öffentlichen Bindung gefallen. Im gleichen Zeitraum wurden nur 225 neue soziale Mietwohnungen gebaut.  Es gibt nur noch 2500 Sozialwohnungen in Witten, aber 12.000 Haushalte unter oder an der Armutsgrenze.  Das Angebot an preisgünstigen guten Wohnungen in Witten muss also umfassend erhöht werden. Der MieterInnenverein Witten fordert, dass die Stadt Witten hierzu im Rahmen des geplanten „Handlungskonzept Wohnen“ eine umsetzungsreife Strategie dafür erarbeitet.

Eine solche Strategie sollte beinhalten:

Sicherung und Ertüchtigung der kommunalen Siedlungsgesellschaft Witten mbH für den Erhalt und den Ausbau ihres Wohnungsangebotes. Die Stadt sollte das Eigenkapital der Siedlungsgesellschaft  Witten mbH erhöhen, etwa durch Einbringung von Grundstücken, damit sie neben einer sozialen Erneuerung ihres Wohnungsbestandes auch wieder Sozialen Wohnungsbau betreiben kann. Die Siedlungsgesellschaft sollte sich in diesem Zusammenhang rechtlich an Prinzipien einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit binden.  Privatisierungen sollten ausgeschlossen, die Mieten begrenzt und die MieterInnen beteiligt werden.

Vergabe kommunaler Wohnungsbaugrundstücke ausschließlich an Unternehmen, die Wohnungen zu Sozialmieten bauen und sich über den Kreditzeitraum hinaus dauerhaft an Prinzipien der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit binden. Dazu können auch Erbpachtverträge genutzt werden. Es sollten zügig entsprechende Leitprojekte entwickelt werden, z.B. Mehrgenerationenwohnen zu sozialen Mieten im Bereich Fischertalweg/Wannen.        

Überprüfung der Wohnungsbaupotentiale in den Bauleitplänen. Priorisierung von Mehrfamilienhäusern. Mindestquote von 50 % (möglichst mehr) für öffentlich geförderte Mietwohnungen oder von  anderen Wohnungen zu Mieten in bezahlbarer Höhe.

Bestehen dazu günstige Gelegenheiten, sollten die Stadt und die Siedlungsgesellschaft – eventuell in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Trägern –  geeignete Grundstücke für den gemeinnützigen Wohnungsbau aufkaufen sowie Wohnungen erwerben, um diese als preisgünstige gute Wohnungen zu bewirtschaften und ggf. mit öffentlichen Mitteln zu erneuern. Die Stadt sollte in diesem Sinne ihre Vorkaufsrechte ausüben.