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Wittener Agenda 21

Forum für nachhaltige
Stadtentwicklung
in der Wittener Agenda 21

Leitziele

1. Grundlagen

Vorläufiger Grundkonsens Stand: 25.3.1998

1.1. Nachhaltige Stadtentwicklung ist der Versuch, die unterschiedlichen Nutzungs- und Schutzinteressen im Wittener Stadtgebiet sowie die Anforderungen einer global nachhaltigen Entwicklung dauerhaft in Übereinstimmung zu bringen und dabei die Bevölkerung aktiv zu beteiligen.

1.2. (globale Ziele) Nachhaltige Stadtentwicklung erfordert eine Verminderung des Verbrauchs globaler natürlicher Ressourcen auf ein Maß, das (a) dauerhaft umweltverträglich ist, (b) zukünftigen Generationen und Ländern mit geringer Industrialisierung Entwicklungsspielräume lässt, (c) die Nutzungsrechte an der Umwelt sozial gerecht verteilt.
Auf diesem Weg muss insbesondere die Emission von Treibhausgasen (v.a. Kohlendioxid) in Witten und durch Aktivitäten der Wittener Bevölkerung/der Wittener Betriebe deutlich reduziert werden. Die Festlegung quantitativer, überprüfbarer Ziele soll im Rahmen des Lokale Agenda-Prozesses erfolgen.
Nachhaltige Stadtentwicklung soll dazu beitragen, ungerechte Handelsstrukturen mit armen Ländern und Regionen abzubauen und die soziale Situation in diesen Ländern zu verbessern.
Nachhaltige Stadtentwicklung in Witten muss in Übereinstimmung stehen mit den internationalen Mindeststandards, wie sie in der Agenda 21, den Klimaschutzabkommen, den Menschenrechtskonventionen, der Habitat-Agenda und anderen Dokumenten international vereinbart wurden.

1.3. (lokale und regionale Umwelt) Nachhaltige Stadtentwicklung verfolgt das Ziel, die Umweltqualität in Witten und Umgebung dauerhaft zu verbessern. Hierzu gehört unter anderem:

1.4. (soziale Ziele) Nachhaltige Stadtentwicklung verfolgt das Ziel, den sozialen Bedarf der Bevölkerung für Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Infrastruktur, Freizeit und Verkehr dauerhaft im Rahmen der Belastungsgrenzen von Natur und Umwelt zu decken.
Die gesellschaftlichen Grundbedürfnisse müssen für jede/n BewohnerIn Wittens unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft und Nationalität, Einkommen und Haushaltsform befriedigt werden. Bestehende Versorgungslücken und Diskriminierungen müssen konsequent beseitigt und zukünftig zu erwartende Mängel und Probleme durch eine vorsorgende Bündelung aller Maßnahmen vermieden werden.
Die Verteilungsgerechtigkeit in Bezug auf natürliche und ökonomische Güter soll erhöht werden. Alle BewohnerInnen Wittens sollen an den kommunalen Entscheidungsprozessen gleichberechtigt mitwirken können. Bevölkerungsgruppen die bislang wenig an Entscheidungsprozessen beteiligt sind, sollen gezielt gestärkt werden.

1.5. (wirtschaftliche Ziele) Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt soll sich an den globalen, ökologischen und sozialen Zielen nachhaltiger Stadtentwicklung orientieren. Ein wichtiges Ziel der wirtschaftlichen ist die Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger und gesicherter Arbeits- und Einkommensverhältnisse für alle BewohnerInnen Wittens. Weitere wichtige Ziele sind die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe, die Verringerung der Abhängigkeit vom Weltmarkt, die Verringerung des Ressourcenverbrauchs und die Aufwertung bislang unbezahlter Tätigkeiten wie Hausarbeit, Kindererziehung und Ehrenamt.

2. Ziele im Einzelnen

nicht abschließend beraten

2.1. Das Siedlungsflächenwachstum der Stadt Witten soll verbindlich und dauerhaft begrenzt werden. Der vorhandene Natur- und Freiraum im Außenbereich soll bewahrt werden. Die Stadt soll sich im Innern entwickeln. Die Flächenversiegelung soll verringert werden.

2.2. Bau- und Umbaumaßnahmen sollen ressourcenschonend, gesundheitsverträglich und sozialverträglich erfolgen. Der Gebäudebestand soll flächendeckend wärmetechnisch saniert werden.

2.3. Grünflächen im Außen- und Innenbereich der Stadt sollen gesichert, ökologisch verbessert und vernetzt werden. Die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Freiräume für umweltverträgliche Freizeitnutzungen verbessert werden. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind auszubauen.

2.4. Die Landwirtschaft in Witten und den angrenzenden Gebieten soll erhalten und ökologisch entwickelt werden. Sie soll einen wachsenden Beitrag für die Versorgung der Wittener Bevölkerung mit Lebensmitteln leisten.

2.5. Die Gewässer in Witten sollen naturnah gestaltet werden. Die Ruhrauen und die Bäche sollen renaturiert werden. Für das Oberflächenwasser sollen zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten geschaffen werden, wenn das Grundwasser gleichzeitig geschützt wird.

2.6. Mit vorhandenem Bauland muss sparsam und vorausschauend umgegangen werden Die bebaute Fläche muss effizient und bedarfsgerecht genutzt werden.

2.7. Die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung aller Bevölkerungsschichten soll im Rahmen der vorhandenen Siedlungsgrenzen erreicht werden. Dafür wird eine bedarfsgerechtere Verteilung des Wohnraumbestands zunehmend wichtig. Sozial notwendiger Wohnungsneubau soll flächensparend und ressourcenschonend innerhalb der Siedlungsgrenzen auf gut erschlossenen Standorten erfolgen. Er soll sich auf den vorrangigen Bedarf konzentrieren, flexibel auf Bedarfsschwankungen reagieren können und von hoher ökologischer, sozialer und städtebaulicher Qualität sein. Kein Mensch darf in Witten wohnungslos sein.

2.8. Arbeitsplätze und Betriebe sollen von den benachbarten Stadtteilen aus zu Fuß, vom übrigen Stadtgebiet gut mit dem Rad und dem ÖPNV erreichbar sein. Die Wiedernutzung alter Industrieflächen am Rand der Stadtteile hat absoluten Vorrang. Neue Betriebe sollen flächensparend bauen.

2.9. Das ÖPNV-Netz in Witten muss wesentlicher dichter werden. Busse und Bahnen müssen häufiger fahren. Die Verknüpfungspunkte (z. B. Bhf.) sollen verbessert werden. Nachbarstädte sollen öfter erreicht werden können.

2.10. Stadtentwicklung soll sich an den Zielen der Verkehrsvermeidung und der Verlagerung des Verkehrs auf ÖPNV, Fuß, Fahrrad ausrichten. Der Platzbedarf des ruhenden und fließenden Verkehrs soll deutlich reduziert werden.

2.11. Die wohnortnahe Versorgung für den kurzfristigen Bedarf soll in allen Stadtteilen gesichert und verbessert werden. Der Anteil der Angebote aus der Region und aus umweltverträglicher Produktion soll erhöht werden.

2.12. Ziele, Interessen und Maßnahmen der Stadtentwicklung sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Planungen müssen auf der Grundlage solider Kenntnisse über die sozialen, ökologischen und ökonomischen Rahmenbedingungen erfolgen. Stadtentwicklungsplanung muss transparent sein und eine intensive Mitwirkung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und BewohnerInnen ermöglichen. Besonders gestärkt werden soll die Beachtung der Interessen der Frauen, der MieterInnen, der MigrantInnen, der Kinder und Jugendlichen.

2.13. Der öffentliche Raum in Witten soll gesichert und besser gestaltet werden. Dabei soll besonders auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen geachtet werden. Alle Neubaumaßnahmen sollen zu einer Verbesserung des öffentlichen Raums und der städtebaulichen Qualität beitragen. Das historische Ortsbild und denkmalwürdige Bauten sollen bewahrt werden.

 


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