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Witten, im Februar 2000

Bürgerinitiative Innenstadt-West
MieterInnenverein Witten

Forderungskatalog Innenstadt-West
Offener Brief an Rat und Verwaltung der Stadt Witten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Lohmann,

wir schreiben Ihnen, weil es in unserem unmittelbaren Wohnumfeld zu akuten Belastungen und Gefährdungen durch den Verkehr kommt. Unsere bisherigen Versuche, die Stadt zu bewegen, diese Belastungen abzustellen, haben nicht zu Ergebnissen geführt. Wir haben dringenden Grund zu der Befürchtung, dass sich die Belastungen durch Baumaßnahmen und Planungen in unserem Umfeld in nächster Zukunft noch verstärken werden. Unsere Wohnverhältnisse werden sich extrem verschlechtern. Wir fordern eine schnelle Beseitigung der dringendsten Mängel, Änderungen der aktuellen Planungen und eine offene Bürgerbeteiligung zur weiteren Entwicklungsplanung in der Innenstadt West.

1. Lärmbelastung durch Firma Jacobi Genehmigungsverfahren Baustofflager Thyssen-Parkplatz

Drei Könige Seit ca. 2 Jahren kommt es durch die LKW-Zufahrt zu dem Thyssenparkplatz hinter der Straße "Drei Könige" zu unerträglichen Lärmbelastungen, Staubentwicklungen und Gefahren für die Verkehrssicherheit auf der Straße Drei Könige. Andere Anlieger sind durch Lärm- und Staubentwicklungen betroffen, die direkt von der auf dem Parkplatz befindlichen Anlage der Firma Jacobi ausgehen. Das Tiefbauunternehmen Jacoby betreibt auf Teilflächen des Parkplatzes ein Baustofflager. Es handelt sich zweifelsfrei um eine bauliche Anlage im Sinne der Landesbauordnung. Die Anlage ist nicht genehmigt. Ursache der Lärmbelastung sind die - oft mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden - schweren Container-LKWs von Jacoby. Die ungesicherten Ketten der Container und der katastrophale Straßenbelag erhöhen den Lärmpegel über das normale LKW-Niveau hinaus. Zu extremen Lärmbeeinträchtigungen kommt es nicht nur werktags, sondern auch nachts und am Wochenende. Kinder und Schichtarbeiter werden immer wieder aus dem Schlaf gerissen. Tagsüber werden spielende Kinder durch die rasenden LKWs gefährdet. Seit vielen Monaten versuchen wir, bei der Stadtführung und den zuständigen Ämtern zu erreichen, dass die Belastungen abgestellt oder auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Bislang ist kein Ergebnis in unserem Sinne absehbar. Das Bauordnungsamt ist erst nach unseren öffentlichen Vorwürfen aktiv geworden und hat ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Über Ergebnisse ist uns nichts bekannt. Im Dezember hatten wir in diesem Zusammenhang bei einem Gespräch mit dem Leiter des Bauordnungsamtes, Herrn Lohmann, folgende Forderungen an das Verfahren gestellt: Die Genehmigung wird allenfalls unter der Auflage erteilt, dass die Betriebszeiten - und damit die Belastungen - auf einen genau bestimmten Zeitrahmen werktags tagsüber beschränkt werden. Bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahren wird die Duldung nur unter diesen Auflagen erteilt. Herr Lohmann sagte zu, die Firma Jacobi zu den Betriebszeiten umgehend um Stellungnahme zu bitten. Bis Mitte Januar sollten dann die Auflagen für die vorübergehende Duldung erlassen werden. Über die Einlösung dieses Versprechens ist uns nichts bekannt. Statt dessen ist es in den letzten Wochen - nach einer Phase relativer Ruhe - erneut zu extremen Beeinträchtigungen nachts und am Wochenende gekommen (siehe Anlage 1). Da mindestens einer der Einsätze mit einem Notfall (Rohrleitungsbruch) zusammenhängt, haben wir Zweifel, dass die zeitlichen Auflagen eingehalten werden können. Wir sind nicht gewillt, die unerträglichen Zustände weiter hinzunehmen.

UNSERE FORDERUNGEN

1. Mit sofortiger Wirkung ist der Betrieb der Anlage in den Zeiten: werktags vor 7:00 und nach 18:00 Uhr, in der Mittagszeit zwischen 13:00 und 14:30 Uhr, sowie samstags, sonntags und an Feiertagen unter Androhung eines Bußgeldes zu untersagen.

2. Die Genehmigung der Anlage ist wegen der mit ihr verbundenen Immissionen und der Gefährdung der Verkehrssicherheit kurzfristig zu versagen.

3. Die nicht genehmigte Anlage ist binnen 6 Monaten stillzulegen.

BEGRÜNDUNG:

Die Baugenehmigung kann und muss aus folgenden Gründen verweigert werden: - Die Immissionen der Anlage beeinträchtigen Gesundheit und Wohlbefinden der Wohnanlieger in der Straße "Fischertalweg". - Der Anlieferungsverkehr führt zu gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen für die Anwohner der Straße "Drei Könige". - Die Immissionen beeinträchtigen Wohn- und Immobilienwerte. - Der Straßenzustand läßt keinen Schwerlastverkehr zu. - Die Straße Drei Könige sollte in eine Tempe-30 Zone oder eine Spielstraße umgewidmet werden. Mit diesem Planungsziel ist Schwerlastverkehr nicht vereinbar. - Die Einmündung Hans-Böckler-Straße/Drei Könige kann den LKW-Verkehr nicht verkraften, es kommt zu erheblichen Verkehrsgefährdungen. - Die LKW-Anlieferung ist mit den Zielen der Verkehrsplanung für den angrenzenden Bereich (2spurige Straßenbahn, Umbau von Kreuzungsbereichen, Abwicklung des Kundenverkehrs Aldi..) nicht zu vereinbaren. Die Stillegung hat zu erfolgen, weil keine bauordnungsrechtliche Genehmigung vorliegt. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist wegen akuter Gefährdungen und Belastungen die Betriebszeit ordnungsrechtlich einzuschränken.

2. Verkehrsführung für Einzelhandelsansiedlungen an der Herbeder Straße/ Drei Könige

An der Herbeder Straße wurde der Bau eines großen Aldi-Marktes genehmigt. Die Gebäude stehen kurz vor der Fertigstellung. Die Kundenparkplätze sind in einem Areal hinter dem Markt geplant. Für ein nebenliegendes Grundstück (heute Gemeindezentrum) liegt eine Bauvoranfrage für zusätzliche Gebäude mit zwei größeren Märkten vor. Die Verkehrsanbindung für Kunden und Bewohner soll nach den uns bekannten Planungen erfolgen - über die Stichstraße von der Herbeder Straße unmittelbar vor der Eisenbahnunterführung, - über eine Ausfahrt (eine Richtung) in die Straße "Drei Könige". Durch die geplante Verkehrsabwicklung über die Straße "Drei Könige" befürchten wir erhebliche Zusatzbelastungen für das Wohnumfeld. Ein so großer Aldi-Markt hat eine hohe Kundenfrequenz, die meisten werden mit dem Auto einkaufen. Das Verkehrsaufkommen wird durch die weiteren geplanten Märkte noch erhöht. Ein wesentlicher Teil dieser Kunden wird ganztägig die Ausfahrt über Drei Könige nutzen.

FORDERUNGEN

1. Es ist keine Ausfahrt für Kunden in die Straße Drei Könige vorzusehen. Vielmehr ist eine Durchfahrt durch geeignete bauliche und verkehrsleitende Maßnahmen zu verhindern.

2. Wenn dieser Forderung nicht nachgekommen werden sollte, fordern wir von der Stadt einen nach den anerkannten Regeln der Technik überprüfbaren Nachweis, - dass die Erschließung allein über die Stichstraße nicht möglich ist, - dass das Parkraumangebot insgesamt ausreichend ist, - dass die Abwicklung des abfließenden Verkehrs über "Drei Könige" unter Berücksichtigung des derzeitigen Zustandes der Straßen und der langfristigen Planungen ohne unverträgliche Belastungen möglich ist.

3. Sollte dieser Nachweis erbracht werden und sollte die Stadt an ihrer Ausfahrtplanung festhalten, fordern wir: - eine neue Fahrbahndecke für Drei Könige, - Tempo 30, - bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Straßenraum und insbesondere im Einmündungsbereich Hans-Böckler-Straße, - Straßenbegrünung.

BEGRÜNDUNG:

Die Fahrbahndecke der Straße Drei Könige ist für ein höheres Verkehrsaufkommen völlig unzureichend. Es wird zu zusätzlichen Lärmbeeinträchtigungen kommen, die den Wohnwert herabsetzen. Die Qualität für unsere Kinder wird weiter eingeschränkt. Wir können sie nicht mehr auf die Straße lassen. Außerdem befürchten wir zusätzliche Einschränkungen unserer Parkmöglichkeiten. Bereits heute werden viele der Anwohnerparkplätze in der Straße Drei Könige von Ortsfremden genutzt. Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen entfallen zahlreiche Parkplätze, zum Beispiel im Bereich der nördlichen Zufahrt Aldi. Abgesehen von ordnungswidrigem Parken auf Anwohnerstellplätzen wird es in Folge der absehbaren Parkraumknappheit (neben den Kunden parken hier die Thyssen-Beschäftigten) zu einem erheblichen Parksuchverkehr kommen, der unser Umfeld belastet. Wir bestreiten, dass es erforderlich ist, für die Verkehrsabwicklung Aldi-Markt eine Ausfahrt Drei Könige vorzusehen. Bei entsprechenden Straßenbaumaßnahmen ist die vollständige beiderseitige Abwicklung über die Stichstraße zur Herbeder Straße möglich. Bei der Ermittlung der Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Abwicklung über Drei Könige ebenfalls erhebliche Baumaßnahmen erforderlich macht. Die Stadt konnte uns bislang keine verkehrstechnischen Berechnungen zu dem erwarteten Verkehrsaufkommen, den einzuplanenden Parkraumangeboten usw. vorlegen. Wir müssen befürchten, dass derartige Einschätzungen und Untersuchungen nicht in der notwendigen Qualität vorliegen. Darüber hinaus verkraftet der Einmündungsbereich Drei Könige/Herbeder Straße kein erhebliches zusätzliches Verkehrsaufkommen. Die geplante Erschließung widerspricht schließlich auch den Zielen der Verkehrsplanung für den Bereich Hans-Böckler-Straße.

3. Bauvoranfrage zusätzliches Wohn- u. Geschäftshaus Herbeder Straße

Wie wir aus Gesprächen mit dem Planungsamt wissen, liegt für das Grundstück neben dem neuen Aldi-Markt eine Bauvoranfrage vor. Auf dem bisherigen Grundstück des katholischen Gemeindezentrums sind zwei weitere Verbrauchermärkte (Schuhe, Drogeriemarkt) und Wohnungen geplant.

So weit wir in Erfahrung bringen konnten, sind folgende Details der Baumaßnahme vorgesehen:

- Ein Gebäudeteil schließt sich unmittelbar der "Aldi-Front" an der Herbeder Straße an und soll zu einem "Lückenschluß" führen, das heißt der heutige Freiraum vor dem Gemeindezentrum verschwindet.
- Das Gemeindezentrum selbst wird abgerissen.
- Die Baumaßnahme führt zu einem erheblichen Verlust von Grünflächen, u.a. werden ältere Baumbestände beseitigt.
- Die Verkehrserschließung erfolgt rückseitig über "Drei Könige" wie beim Aldi-Markt.
- Es ist ein zusätzlicher großer Parkplatz geplant, der unmittelbar an die Gärten der Bewohner der Straße Drei Könige grenzt.
- Es sind im unmittelbaren Umfeld keine Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.
- Verkehrstechnische Untersuchungen, Einschätzungen zu kleinklimatischen Wirkungen und zur Altlastenproblematik liegen unsres Wissens nicht vor.

Als Folge der geplanten Baumaßnahme befürchten wir:

- Verlust von Bäumen und Grün in unmittelbarer Nähe der Bewohner-Gärten
- Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Gärten durch Parkplatz und Gebäudeschatten
- zusätzliche Verkehrsimmissionen
- Verlust von Freiräumen und Spielmöglichkeiten für Kinder
- Verschlechterung der Belüftung der Herbeder Straße, Verhinderung eines Abflusses der Autoabgase
- eine zusätzliche "abweisende Baufront" zur Herbeder Straße
- Verlust öffentlicher Kontrolle/Einsehbarkeit

Unsere Befürchtungen betreffen nicht eine neue Bebauung des Grundstückes generell, sondern lediglich die derzeit absehbare Art und Form dieser Bebauung:

- Die Ansiedlung weiterer autoorientierter Einzelhandelsmärkte mit größerer Fläche verbietet sich wegen der ungelösten Erschließungsprobleme. Die derzeitige Planung führt zu weiteren Verkehrsbelastungen. Der Verkehr kann über die vorhandene Straße "Drei Könige" nicht abgewickelt werden
- Die Ansiedlung widerspricht dem Einzelhandelsgutachten. Sie schwächt den Einzelhandelsstandort City. Es werden citytypische Sortimente angeboten. Wahrscheinlich widerspricht die Ansiedlung dem Einzelhandelserlass der Landesregierung.
- Der Verlust alter Baumbestände in dieser Lage ist aus stadtökologischen Gründen nicht zu vertreten.
- Der weitere Verlust von Spielmöglichkeiten an diesem Standort kann nicht akzeptiert werden. Dies gilt um so mehr, als in dem Gebäude auch Sozialwohnungen geplant sind. Es ist nicht erkennbar, welche Spielflächenplanung das Wohnungsbaukonzept verfolgt.
- Wegen der erheblichen Mängel im Wohnumfeld, der starken Umweltbeeinträchtigungen des Standortes und der städtebaulich mangelhaften Konzeption erfüllt die geplante Wohnungsbaumaßnahme trotz der verkehrsgünstigen Lage nicht den Kriterienkatalog der Landesregierung für den Sozialen Wohnungsbau.
- Die Folgen eines mehrgeschossigen "Lückenschlusses" an der Herbeder Straße für das Kleinklima müssten vorab überprüft werden um die Planung anzupassen.
- Ein städtebaulicher Gewinn für das "Eingangstor" Wittens muss auf der Grundlage des geplanten Planungsstandes bestritten werden.
- Die Planung führt zur Schaffung weitere Angsträume.

WIR FORDERN

1. Die Stadt soll ihre Möglichkeiten voll ausschöpfen, um eine stadt- und umfeldverträgliche Bebauung an diesem Standort zu sichern. Die Anwohner/innen sind zu beteiligen.

2. Falls die Stadt im Dialog mit den Bürgern keine andere Möglichkeiten sieht, dieses Planungsziel zu sichern, fordern wir kurzfristig einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans/vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit frühzeitiger Bürgerbeteiligung. Zur Sicherung der Planungsziele muß gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen werden. Das Bebauungsplangebiet kann zwecks Vermeidung unnötigen Mehraufwands angrenzende Bereiche mit umfassen.

3. Eine Abwicklung des Verkehrs über die Straße Drei Könige ist auszuschließen. Kann die Verkehrserschließung nicht anderweitig erfolgen, ist die Baugenehmigung zu versagen.

4. Eine weitere großflächige Einzelhandelsansiedlung mit citytypischem Sortiment darf an diesem Standort nicht genehmigt werden, da sie dem Einzelhandelserlass und dem Ergebnis des Einzelhandelsgutachtens widerspricht.

5. Eine Bewilligung von Fördermitteln des Sozialen Wohnungsbaus ist wegen Nichterfüllung der Kriterien des Landes zu verweigern. Die eingesparten Fördermittel können zunächst an anderer Stelle eingesetzt werden.

6. Für die fragliche Fläche ist als Planungsziel Mietwohnungsbau in Verbindung mit verkehrsarmem, nicht-störendem Gewerbe und eventuell öffentlichen Funktionen festzusetzen.

7. Eine Beseitigung der Bäume und Freiräume ist baurechtlich auszuschließen, wenn nicht am Standort ein von den Bewohnern akzeptierter Ausgleich erfolgt. Auswirkungen auf Kleinklima und die Altlastenproblematik sind vorab zu untersuchen.

8. Ein Baumaßnahme auf dem Grundstück soll von einer gestalterischen Qualität sein, die dem Standort als "Süd-Tor" zur City gerecht wird und die Monotonie der vorgefundenen Bebauung durch ein städtebaulich angemessenes Signal bereichert. Dabei ist unter anderem die Funktion öffentlich zugänglicher Flächen zu sichern und der Fußgängerraum zur Herbeder Straße attraktiver zu gestalten. Ein städtebaulicher (Investoren)wettbewerb wird empfohlen.

4. Dringender Handlungsbedarf für die Verkehrssicherheit von Fußgänger/innen

In unserem Umfeld sind an mehreren Stellen starke Beeinträchtigungen und akute Gefährdungen der Sicherheit von Fußgänger/innen, insbesondere von Kindern und Gehbehinderten festzustellen. Fußverbindungen sind extrem unattraktiv. Die Verkehrslenkung, die Ampelschaltungen, die Fahrbahndecken und die Straßenraumgestaltung weisen inakzeptable Mängel auf. Eine erste Übersicht über unsere Kritikpunkte finden Sie in Anlage 2.

Wir erwarten, dass die vordringlichsten Mängel kurzfristig zumindest provisorisch abgestellt werden. Wir sind nicht gewillt, die zweifelhaften Ergebnisse eines langfristigen Planungsverfahrens abzuwarten. Wir sind bereit, mit den zuständigen Fachbehörden umgehend in einen konstruktiven Dialog zu treten und die Mängel vor Ort zu erläutern.

5. Frühzeitige Bürgerinformation/Abstimmung geplanter Verkehrs- und Wasserbaumaßnahmen

Wie wir vom Planungsamt erfahren haben, sind im weiteren Umfeld der "Innenstadt West" folgende weitreichende Planungen beabsichtigt:

- Bau eines neuen Schmutzwassersammlers im Bereich Sprockhöveler Straße/Herbeder Straße. Dies macht eine Renaturierung von Teilbereichen des Wannenbaches möglich. Die Tiefbaumaßnahmen sollen mit der Umsetzung der verkehrsplanerischen Vorgaben verbunden werden.
- Neue Verkehrsplanung für den Bereich Sprockhöveler Straße/Herbeder Straße und darüber hinaus. Planungsziele sind u.a. der zweispurige Ausbau der Straßenbahn, die Neuplanung der Kreuzungsbereiche Herbeder Str./Hans-Böckler-Str., Herbeder Str./Sprockhöveler Str., Herbeder Str./Ruhrdeich, Sprockhöveler Str./Hans-Böckler- Str./Wannen u.a.m. Mit der Planung wird ein namhaftes Büro beauftragt. Durch diese beiden langfristigen Planungen wird die weitere Entwicklung der Innenstadt- West tiefgreifend beeinflußt.

WIR FORDERN DAHER:

1. Die Bürger/innen und Anwohner/innen sind frühzeitig- d.h. vor Beginn des förmlichen Planverfahrens - zu informieren und zu beteiligen. Auch die breite Öffentlichkeit ist über die Planungsziele zu unterrichten.

2. Die beabsichtigten Teilplanungen sind miteinander und mit der generellen städtebaulichen und sozialen Entwicklung in der Innnenstadt West im Sinne einer integrierten Stadtentwicklungsplanung abzustimmen.

6. Stadtteilentwicklung Innenstadt West

Der Bereich Innenstadt West - damit meinen wir in etwa die Flächen zwischen Herbeder Straße, Sprockhöveler Straße, Kronenstraße und Breite Straße - ist in der Stadt Witten ein benachteiligtes Stadtgebiet mit einem hohen Anteil von Geringverdienern und Migrant/innen, zahlreichen Umweltbelastungen und riesigen altindustriellen Flächen, die bereits brachliegen oder in Zukunft brachfallen werden.

Die Stadtentwicklungsplanung hat sich um dieses Gebiet in der Vergangenheit kaum gekümmert. Neben seinen augenscheinlichen Nachteilen weist das Gebiet aber auch Stärken und Potenziale auf:

- Es ist liegt sehr verkehrsgünstig und ist ein naheliegender Erweiterungsraum für die Wittener Innenstadt.
- Die Brachflächen stellen ein großes Potenzial für zukünftige Stadtentwicklung dar, u.a in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Grünflächen.
- In mehren Bereichen existieren "grüne Oasen" und erhaltenswerte preisgünstige Wohnungsbestände, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen oder denkmalwürdig sind.
- Die Grünbereiche - zum Beispiel Fischertalweg/Wannenbach - bieten einen Ausgleich für die extremen Verkehrsbelastungen und u.a. attraktive Fußwegeverbindungen.

Die Nutzung dieser Potenziale wird durch eine fehlende planerische Gesamtkonzeption, nicht abgestimmte Planungsziele und insgesamt durch das Fehlen eines planungsrechtlichen Instrumentariums zur Steuerung der weiteren Entwicklung behindert.

Es kommt zu Teilverkäufen von Flächen, für die dann Baurecht nach § 34 BauGB besteht ohne dass noch die Chance besteht, eine geordnete und zielkonforme Entwicklung zu gewährleisten. Ein besonderes Problem bei der Entwicklung der Gebiete ist zudem die schwierige verkehrs-technische Erschließung. Die derzeitige Erschließung über Straßen wie drei Könige ist nur eine Verlegenheitslösung, die bei der weiteren baulichen Entwicklung keinen Bestand haben kann.

WIR FORDERN

- eine integrierte, soziale Stadtteilentwicklungsplanung für den Gesamtbereich,
- den Start eines öffentlichen Dialogs zu den Planungszielen,
- die planungsrechtliche Sicherung der wichtigen Flächen,
- den Verzicht auf nachteilige Teilentscheidungen, die für die weitere Entwicklung ein Hemmnis darstellen können und zu nicht absehbaren Folgezwängen führen können (z. Bsp. kann der Ausbau der Straße Drei Könige dazu führen, dass über diese Straße später weitere Baugebiet auf dem Bundesbahngelände erschlossen werden).

Wir hoffen, Ihnen, dem Rat und der Verwaltung der Stadt mit diesem Schreiben interessante Anregungen gegeben zu haben. Wir erwarten, dass die Stadt Witten unsere unter den Punkten 1- 4 aufgeführten vordringlichen Forderungen erfüllt und mit uns in einen verbindlichen Dialog über die weiteren Umsetzungsschritte eintritt. Wir bitten Sie persönlich, die Fachverwaltung und die angesprochenen Ratsfraktionen um Gesprächstermine zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Gerne organisieren wir auch einen Termin vor Ort.

mit freundlichen Grüßen

Heike Kehl Bürgerinitiative  Innenstadt West
Knut Unger MieterInnenverein Witten u. Umgeb. e.V.

Verteiler: Ratsfraktionen; Stadtbaurat Oedinger; Planungsamtsleiter Geiss, Bauordnungsamt Herrn Lohmann; Lokalpresse

 

Fragen oder Anregungen?
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