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Witten, Deutschland, 12.10.2007

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Stadtrat soll Mieter bei Siedlungsgesellschaft schützen

Der MieterInnenverein Witten hat den Stadtrat aufgefordert, zu prüfen, wie die Siedlungsgesellschaft ihre Mieter besser schützen und ihren sozialen Auftrag sichern kann.

Foto: Privatisierte SGW Wohnungen an der Hauptstraße

Privatisierte SGW Wohnungen an der HauptstraßeDie SGW soll ihren Mietern eine maximale Wohnsicherheit bieten. In den Mietverträgen der SGW sollen Eigen-bedarfskündigungen deshalb grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bewohnte Häuser sollen nur mit Zustimmung der Mieter verkauft werden.

Die SGW soll einen Beitrag zur sozialen Integration in der gesamten Stadt leisten. Deshalb soll die SGW im gesamten Stadtgebiet Wohnungsbestände bewirtschaften und sich nicht aus der Innenstadt zurückziehen. Für die zur Aufgabe vorgesehene Geschäftsstelle in der Lutherstr. ist ein Ausgleich zu schaffen, damit die Mieter und Wohnungssuchenden die SGW vernünftig erreichen können.

Die SGW soll eine aktive Rolle bei der Entwicklung neuer Wohnmodelle und gemeinschaftlicher Wohnprojekte spielen. In diesem Zusammenhang kann auch die schrittweise Übertragung von Häusern an die Mieter geprüft werden: „Stadthäuser in Mieterhand“.

Anstatt Objekte mit niedrigen Mieten abzustoßen, soll die SGW diese Häuser so entwickeln, dass sie einen wirtschaftlicheren Mietertrag ohne Überforderung der Bewohner erbringen. Die jetzigen Häusserbau-Mieter hätten gern etwas mehr Miete gezahlt, wenn sie dafür bei der SGW geblieben wären.

Die SGW muss wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, in den Verkaufsschüben auf dem Wittener Wohnungsmarkt eine ausgleichende und gelegentlich auch auffangende Rolle zu spielen. Auch aus diesem Grund sind weitere Ausschüttungen aus den Rücklagen auszuschließen.

Um die Eigenkapitalbasis der Sied-lungsgesellschaft zu stärken, müssen auch neue Wege geprüft werden. Denkbar wären zum Beispiel Bürger-/Mieteranteile.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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