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Witten, Deutschland, 20.06.2007
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Arbeitergärten unter Verdrängungsdruck
Von der offiziellen Stadtplanung weitgehend ignoriert gibt es in Witten viele Gärten, für die die Nutzer eigentlich "keine Papiere" haben. Oft handelt es sich um Grabeland, das den Mietern und Arbeitern der Wittener Industriebetriebe früher zur freien Nutzung überlassen wurde. Die Gartennutzer teilen sich das Land seit langem oft ganz selbstständig auf. Während anderswo englischer Rasen und Blockhütten aus dem Baumarkt dominieren, werden in den Arbeitergärten auch weiterhin Bohnen und Kartoffeln, Kirschen und Erdbeeren und natürlich die berühmten Wittener Zwiebeln gezogen. Durch Privatisierungen, Bauprojekte, Stadtplanung gerät diese Freizeit- und Selbstversorgungskultur in den letzten Jahren immer mehr unter Druck.
Zahlreiche Mietergärten befinden sich zum Beispiel auf Grundstücken, die früher zum Gusstahlwerk, bzw. dessen Wohnungsunternehmen gehörten. Zum Beispiel verfügten die in den 30er und 50er Jahren errichteten Werkswohnungen am Hardel von Anbeginn über Gartenland, das den Mietern zur unentgeltlichen Nutzung überlassen wurde. Es gab sowohl gemeinschaftlich nutzbare Flächen (Wäschewiesen usw.) als auch Land für die Nutzung als Privatgarten. Teilwiese lagen/liegen diese Gärten direkt am Haus, teilweise auch auf angrenzenden Grünflächen. Diese Situation besteht auch in etlichen anderen ehemaligen Stahlarbeitersiedlungen in Witten.
Die Aufteilung der Gärten erfolgte in der Regel durch die Mieter selbst. Aufgegebene Gartengrundstücke wurden von Nachbarn übernommen. Die Vermietungsgesellschaft kümmerte sich um diese Angelegenheiten nicht. Jahrzehntelang, bis zum Beginn der Einzelprivatisierungen, verlief diese informelle Selbstorganisation der Nutzer/innen weitgehend konfliktfrei.
Vor allem in Wohnungsbeständen, die von der Veba/Viterra and den Bochumer Weiterverwerter Häusserbau verkauft wurden kam es wiederholt zu massiven Gartenzerstörungen. Hintergrund dafür ist, dass Häuuserbau regelmäßig kleine Mehrfamilienhaushälften an Selbstnutzer verkauft. Die wollen oft einen Garten haben, den sie direkt aus der Wohnung – z.B. einer umgebauten Erdgeschosswohnung – erreichen können. Jedenfalls wird für solche Lagen eher ein lukrativer Preis gezahlt. Aus diesem Grund hat Häusserbau z.B. in der Privatisierungssiedlung Dönhoffstr./Auf dem Felde versucht, Mieter von Grundstücken zu vertreiben, die direkt an den Häusern liegen. Zum großen Teil – trotz Rechtslage – mit Erfolg.
Im Jahr 2002 wurden die Gärtner in der Siedlung Auf dem Felde von Häusserbau aufgefordert, ihre Gärten zu räumen. Mit Hilfe des MieterInnenvereins wurden Proteste organisiert. Häusserbau erklärte sich zu Kompromissen bereit, die dann aber nicht eingehalten wurden. Mieter wurden „überredet“ ihre Gärten aufzugeben. In mehreren Fällen haben sie resigniert die Planierung geduldet. Ausnahme: Im November 2003 sollte einem hartnäckigen, betagten Mieter in der Siedlung „Auf dem Felde“ der Garten planiert werden. Der Mieter rief auf Anraten des Mietervereins die Polizei. Der Bagger zieht ab. Der Mieter behält den Garten bis zu seinem Tode.
Im Privatisierungsabschnitt Hardel kam es bis auf Ausnahmen zu weniger massiven Konflikten. Das liegt zum einen daran, dass viele Mieter ihre Gärten schon aufgegeben hatten oder sie unter Druck nicht behalten wollten. Außerdem kam es im Zuge der Privatisierungen zu Fort- und Umzügen. Häusserbau half mit „Abfindungen“ nach. Schließlich verlangt der neue Eigentümer auch nicht in jedem Fall die Räumung des Gartens.
Nur noch wenige der örtlichen Mieter verfügten über Grabeland außerhalb der eigentlichen Hausgrundstücke auf einem Grundstück, das aber auch von Häusserbau erworben wurde. Hier überwiegen inzwischen Nutzer, die nicht (mehr) in der Siedlung wohnen. Diese erwarben das Grundstück von Häusserbau und gestatten den wenigen Mietern die weitere Nutzung. Einen Teil des Grundstückes müssen sie aber Häusserbau zur Verfügung stellen. Denn dieser hat erkannt, dass er seine Häuser besser verkaufen kann, wenn in der Nähe „Schrebergärten“ zur Verfügung stehen.
Weitere Mieterverdrängungen von Gartenland drohen zum Beispiel in Annen, wo Annington-Grundstücke in eine Bebauungsplanung einbezogen werden. Die Grundstücke werden durch anwohnende ehemalige Viterra-Mieter gärtnerisch genutzt.
Für einen Teil der Mieter haben die Gärten neben dem Sach- und Erholungs- einen hohen emotionalen Wert. Sie sind Teil ihres Wohnens und ihrer Privatsphäre. Ein Angriff auf diese Sphäre ist in der Regel mit psychischen Belastungen und Bedrohungsängsten verbunden. Diese Privatsphäre ist auf guten Gründen an zentralen Stellen des Rechtssystems als Grundbestandteil der Menschwürde geschützt.
Knut Unger, MieterInnenverein Witten
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