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Witten, Deutschland, 12.06.2007

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Haushaltssicherungskonzept: Damoklesschwert über den Mietern

Mit dem Beschluss vom 11. Juni 2007 über das neuen Haushaltssicherungskonzept der Stadt Witten ist erneut ein Prüfauftrag zur lukrativeren Verwertung des Wohnungsbestandes der überwiegend kommunalen Siedlungsgesellschaft verbunden. Demnach soll geprüft werden ob das mit Wohnungsunternehmen durch Kooperationen, Mieterprivatisierung und Anteilsverkäufe an andere gemeinnützige Wohnungsunternehmen noch mehr für das Haushaltsloch zur Kasse gebeten werden kann.
Der MieterInnenverein Witten hält diesen Beschluss für überflüssig und verfehlt.

"Wer soziale Wohnungspolitik will, kann die SGW nicht in immer neuen Runden zur Kasse bitten", erklärt der MieterInnenverein. "Dieser Prüfauftrag ist eine Luftnummer. Über den Mietern schwebt ein Damoklesschwert."

Die Siedlungsgesellschaft erbringt ihre Leistungen für Stadt und Bürger/innen in erster Linie dadurch, dass sie eine sozial integrierende Wohnraumversorgung für finanzschwache Bevölkerungsschichten sicher stellt. Außerdem ist sie gefordert, ihren Wohnbestand an heutige und zukünftige Bedürfnisse einer älteren und bunteren Gesellschaft anzupassen und einen wesentlichen Beitrag zu nachhaltigen Stadtentwicklung und Stadtumbau zu leisten. Für diese Erwirtschaftung einer "Stadt-" und "Sozialrendite" benötigt die Siedlungsgesellschaft wirtschaftliche Spielräume.

Die Siedlungsgesellschaft ist durch den Zwangskauf ehemals städtischer Anteile sowie durch ihren langjährigen Missbrauch als Entsorger städtischer Problemgrundstücke bereits für das Stadtsäckel wirtschaftlich geschwächt worden. Sie hat in diesem Jahr bereits 120 Wohnungen aus dem "Randsortiment" unter skandalösen Bedingungen an einen Weiterverwerter veräußert. Weitere Verkäufe drohen nicht nur zu Lasten der betrogenen Mieter, sondern auch zu Lasten der Substanz zu gehen. Eine intelligente Stadtpolitik würde die Siedlungsgesellschaft als innovativen Problemlöser aufstellen. Auch wenn diskutable Vokabeln in die Welt gesetzt wurden, hat dieser Ratsbeschluss nichts mit einer nachhaltigen Wohnungspolitik zu tun.

Wie schon in der letzten Haushaltsrunde, wurde auch diesmal versucht, durch unausgegorene Prüfaufträge Einnahmeerwartungen zu simulieren. Zwar ist zu begrüßen, dass Forderungen der CDU nach echter Privatisierung erneut aufgeschoben werden konnten. Über den Mietern schwebt aber ein Damoklesschwert. Denn wenn die Siedlungsgesellschaft an ihrem überwiegend gemeinnützigen Auftrag festhält, können sich aufgrund der Unternehmenssituation und der Marktlage die HSK-Erwartungen nur erneut als Luftnummer erweisen.

Kooperation mit anderen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und städtischen Töchtern können grundsätzlich immer von Vorteil sein. Derartige Kooperation sind für die Positionierung der Siedlungsgesellschaft auf den Wohnungsmärkten und zu ihrer langfristigen Aufgabenerfällung erforderlich. Sie werden aber kaum kurzfristig höhere Gewinne in die Stadtkasse spülen.

Mieterprivatisierung wurde bereits im Rahmen eines Prüfauftrages im Rahmen des letzten Haushaltsbeschlusse geprüft. Alle Mieter wurden ange-schrieben. Fakt ist: Die Mieterschaft der Siedlungsgesellschaft kann sich den Kauf der Wohnungen zumeist nicht leisten. Der Wohnungsbestand lässt eine solche Mieterprivatisierung bis auf Ausnahmen nicht zu. Wenn in der Vergangenheit Wohnungsbestände verkauft wurden, handelte es sich um wenig wirtschaftliche Objekte außerhalb der Siedlungsschwerpunkte. Diese haben nur zu sehr begrenzten Erträgen, aber gleichwohl wiederholt zu massiven Nachteilen der Bewohner geführt. Höhere Einnahmen könnten nur Verkäufe aus Kernbeständen bringen, was aber zu Lasten der Unternehmenssubstanz ginge. Eine schrumpfende Siedlungsgesellschaft wäre eine sozialpolitisch geschwächte Siedlungsgesellschaft. Verkäufe könnten nur dann Bestandteil einer sozialen Unternehmensstrategie sein, wenn es gleichzeitig Zukäufe gäbe.

Da andere gemeinnützige Wohnungsunternehmen mit ähnlichen Problemen wie die Siedlungsgesellschaft zu kämpfen haben, ist sehr unwahrscheinlich, dass sie Anteile der Siedlungsgesellschaft erwerben würden.

Der MieterInnenverein fordert:

- Eine Wittener Mieterschutzcharta: In den Mietverträgen der Sied-lungsgesellschaft sollen Eigenbedarfskündigungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.

- Eine aktive Rolle der Siedlungsgesellschaft bei der Entwicklung neuer Wohnmodelle und gemeinschaftlicher Projekte. In diesem Zusammenhang wären auch Zwischenerwerbungen denkbar.

- Um die Eigenkapitalbasis der Siedlungsgesellschaft zu stärken wären zum Beispiel Bürger-/Mieteranteile denkbar, die auch zu einer Sperrminorität führen könnten.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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