Witten, Deutschland, 11.05.2012
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Mieterhöhungen für den Stadtbankrott?
Mieterverein fordert Zweckbindung der Einnahmen aus der geplanten Grundsteuererhöhung
Mit Erhöhungen der Bruttomieten zwischen etwa 24 bis 70 Euro im Jahr
müssen die Wittener MieterInnen rechnen, wenn der Vorschlag der
Stadtverwaltung umgesetzt wird, den Hebesatz der Grundsteuer B von 470 v.H. auf 590 v.H. zu erhöhen. Aus Sicht des MieterInnenvereins wäre dies nur dann akzeptabel, wenn die Einnahmen zu realen Verbesserungen der Leistungen in der kommunalen Wohnungs- und Quartierspolitik genutzt würde. Das ist aber nicht der Fall. Die Einnahmen der geplanten Mieterhöhungen werden im Haushaltsdefizit verschwinden, ohne dass auch nur ein Lichtlein am Ende des Tunnels sichtbar wird.
Nach Stichproben des MieterInnenvereins zu den Auswirkungen der geplanten Grundsteuerhöhung müssen Wohnungsmieter in der Bahnhofstraße mit einer jährlichen Erhöhung der Nebenkosten um 68 Euro rechnen. In Stockumer und Herbeder Wohnsiedlungen sind es um die 55 Euro. Deutlich niedriger liegen die Steigerungen in verdichteten ehemaligen Werksiedlungen mit relativ kleinen Wohnungen. Beispielrechnungen der Stadtverwaltung bewegen sich in einer ähnlichen Größenordnung.
Die Unterschiede in den Erhöhungsbeträgen erklären sich aus den unterschiedlichen Einheitswerten und der unterschiedlichen Anzahl der Wohnungen in einem Objekt. Die Kostensteigerung für die BewohnerInnen von 1- und 2-Famlien-Häusern liegt eher über den Werten der meisten MieterInnen.
Die Erhöhung der Grundsteuer trifft selbstnutzende EigentümerInnen und MieterInnen gleichermaßen. In den allermeisten Fällen sehen die Mietverträge eine Umlage der Grundsteuern auf die Betriebskosten vor. Überall – auch bei Gewerberäumen – bedeutet die geplante Anhebung des Hebesatzes eine Erhöhung der Grundsteuern um 25,1 %.
Eine solche pauschale Anhebung von Steuern ist natürlich sozial ungerecht, da die Belastung für Menschen mit niedrigem Einkommen höher ist. Für die BezieherInnen von ALG II und Grundsicherung müssten die Kosten für die Unterkunft allerdings um die Erhöhungsbeträge angehoben werden. Über die Kreisumlage ist die Stadt Witten an diesen erhöhten Kosten beteiligt.
Die Stadt Witten "steigt" durch den Satz von 590 v.H. in die Gruppe der Städte mit den höchsten Grundsteuern in NRW auf. Großstädte mit weit größerem Service für ihre BürgerInnen weisen zum Teil wesentlich niedrigere Kosten auf, z.B. Düsseldorf, wo der Grundsteuersatz 440 v.H. beträgt.
Der MieterInnenverein ist trotz der Erhöhung erlichtert, dass nicht eine Vervielfachung der Grundsteuer vorgeschlagen wurde. Diese musste und muss auch weiterhin befürchtet werden, weil eine wirkliche Deckung des kommunalen Haushaltshaltdefizites durch andere lokale Maßnahmen nicht möglich erscheint. Die gegenwärtig bekannten Eckpunkte der Haushaltskonsolidierung basieren zu wesentlichen Teilen auf unsicheren Prognosen und auf politischen Gegenforderungen an das Land.
Der MieterInnenverein begrüßt, dass die Stadtverwaltung den durch Land und Bund auf die Kommunen abgewälzten Verschuldungsdruck nicht ungebremst an die BürgerInnen weiter gibt. Der von SPD, Grünen und FDP beschlossene "Stärkungspakt" des Landes ist völlig unzureichend und ungeeignet, um die Stadt Witten aus ihrem strukturellen Defizit zu führen. Zu der Strategie, die Kürzungsforderungen des Landes in erheblichem Umfang mit kommunal und sozial begründeten Gegenforderungen zu kontern, gibt es nach Ansicht des MieterInnenvereins deshalb keine Alternative. Die Stadtverwaltung geht auf diesem Weg aber nicht weit genug, wie perspektivlose Personalabbau-Pläne und eben auch die Erhöhung der Grundsteuer zeigen.
Der MieterInnenverein fordert, dass das zusätzliche Steueraufkommen einer mäßigen Grundsteuerhöhung komplett für Maßnahmen wie einen qualifizierte Mietspiegel, den Ausbau der kommunalen Wohnungsaufsicht, ein qualifiziertes kommunales Wohnraumversorgungskonzept und die Deckung der Eigenanteile an landesgeförderten sozialen Quartiersprojekten eingesetzt wird.
Es sollte direkt mit der Landesregierung über entsprechende Ausnahmeregelungen für überschuldete Kommunen verhandelt werden. Auch die nach der Wahl zu erwartenden Koalitionsgespräche sollten offensiv genutzt werden, um finanzielle Verbesserungen für Witten und seine EinwohnerInnen zu erwirken. Knut Unger, MieterInnenverein Witten
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