MieterInnenverein Witten

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Mitgliedschaft und Beiträge

Was kostet die Mitgliedschaft?

Bei Neueintritt in den MieterInnenverein Witten beträgt der monatliche Normalbeitrag 5,50 Euro.

Bei Neueintritt fällt zusätzlich eine Gebühr von 10 Euro an. Die Mindestmitgliedschaft beträgt zwei Jahre.

Die Höhe der übrigen monatlichen Mitgliedsbeiträge richtet sich nach den nachfolgenden Bedingungen.

Monats-Beiträge für neue Mitglieder:

Normalbeitrag 5,50 Euro

Sozialbeitrag 3,50 Euro

Hausgemeinschaften 4,50 Euro

Mitglieder, die vor dem 1.4.2007 beigetreten sind zahlen die folgenden Mitgliedsbeiträge:

Normalbeitrag 4,50 Euro/Mon., Sozialbeitrag 2,50 Euro/Mon., Hausgemeinschaften 3,50 Euro/Mon.

Der Mitgliedsbeitrag gilt jeweils für einen Haushalt.

Der Sozialbeitrag gilt für Erwerbslose mit ALG II-Bezug (Hartz IV) und andere Personen/Haushalte mit vergleichbar niedrigem Einkommen. D.h.: Den Sozialbeitrag können Sie beantragen, wenn Sie ein als Einpersonenhasuhalt ein Einkommen unter 750 Euro haben. Für jede weitere Person im Haushalt berücksichtigen wir etwa 250 Euro mehr. Bitte Beleg mitbringen.

Der Hausgemeinschaftsbeitrag gilt für Mitglieder in einem Haus mit mindestens drei Mitgliedshaushalten, wenn diese Mitglieder bereit sind, gemeinsam vorzugehen. Er kann auch für aktive Mitglieder in Mieterinitiativen und Mieterbeiräten angewandt werden.

Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus fällig. Sie können per Bankeinzug, Überweisung oder in Bar in der Geschäftsstelle entrichtet werden.

Bankverbindung:

Konto-Nr.: 42887 - BLZ 452 500 35 - Sparkasse Witten

Gebühren für Bestandsaufnahmen in Ihrer Wohnung

Im Rahmen der Rechtsberatung bietet der MieterInnenverein Witten Mitgliedern mit hartnäckigen Wohnungsmängeln (vor allem Schimmel und Feuchte) einen VorOrt-Service zur Einschätzung der Schäden und ihrer Ursachen an. Ein Fachmann nimmt die Schäden auf und fertigt eine Einschätzung für die Rechtsberatung an. Für diesen Service fällt eine einmalige Gebühr von 30 Euro pro Fall an. Sie ist im Voraus zu entrichten. Wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin.

In notwendigen Fällen übernehmen wir auch die Vermessung der Grundfläche Ihrer Wohnung. Die Gebühr beträgt bei einfachen Aufmassen 30 Euro. Bei erheblichem Zeitaufwand erhöht sich die Gebühr bis auf 60 Euro.

Gebühren für Wohnungsübergaben

Die Gebühr für die Begleitung der Wohnungsübergabe durch unsere MitarbeiterInnen beträgt ebenfalls 30 Euro.

Freiwillige zusätzliche Mietrechtsschutzversicherung: 25 Euro/Jahr

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(c) Knut Unger 2004-06

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