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Zum Thema: Leistungen für Mitglieder

Beratung und Interessenvertretung für Mitglieder

Mitglieder haben Anspruch auf auf eine kostenlose, individuelle Mietrechtsberatung und Unterstützung. Unter anderem übernehmen wir den Schriftwechsel mit dem Vermieter. Wir beraten unser Mitglieder in allen Rechtsfragen rund um das Wohnen und vertreten ihre Interessen gegenüber Vermietern, Unternehmen und Behörden (in der Regel aber nicht gegen andere Mieter). Unten finden Sie einige Beispiele unserer Leistungen. .
Für die Beratung vereinbaren Sie bitte während der Öffnungszeiten einen Termin in der Geschäftsstelle
Tel. 02302/51793

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Leistungen für Mitglieder

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Gemeinsamkeit macht stark - Mieterversammlungen

Von Problemen wie Schäden, Mieterhöhungen oder nicht nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnungen sind of nicht nur einzelne, sondern alle Mieter/innen eines Hauses oder eines Wohnquartiers betroffen. Das gilt erst Recht für Probleme im Wohnumfeld oder bei Stadtplanungsfragen. Wo man gemeinsam betroffen ist, empfiehlt sich auch ein gemeinsames Vorgehen. Der MieterInnenverein führt gerne mit Ihnen eine Nachbarschaftsversammlung durch.

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Kosten der Unterkunft: Beratung für Erwerbslose

Der MieterInnenverein vertritt seine Mitglieder nicht nur gegenüber Vermietern, sondern - in Wohnraumangelegenheiten - auch gegenüber Behörden. Dazu zählt natürlich auch die Beratung zu den "Kosten der Unterkunft und Heizung" bei BezieherInnen von ALG II. Wir prüfen die Bescheide der JobAgentur und legen, wenn nötig, in Ihrem Auftrag Widerspruch ein.

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Nebenkostenabrechnungen: Erst prüfen, dann zahlen!

Zu der Beratung unserer Mitglieder gehört selbstverständlich auch die Überprüfung Ihrer jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Diese Aufgabe ist im Beratungsalltag ein Schwerpunkt. Falls Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben, an der Sie Zweifel haben, vereinbaren Sie bitte schnell einen Termin und zahlen Sie Nachforderungen nicht bis zum Abschluss der Überprüfung!

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Unser Vorgehen bei Schäden und Mängeln

Kommt es in Ihrer Wohnung zu Schäden, müssen Sie diese unmittelbar dem Vermieter mitteilen: wenn es eilt, telefonisch, - möglichst aber auch schriftlich. Notieren Sie sich Zeitpunkt und Umfang Schadens, machen Sie eventuell Fotos und erkundigen Sie sich, ob die Nachbarn ähnliche Schäden haben!

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