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HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
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Witten, Deutschland, 21.03.2010Neue Heizkostenverordnung: 70 % nach VerbrauchEnde 2008 ist eine neue Heizkostenverordnung (HKVO) erlassen worden. Sie gilt für alle Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnt. Die wichtigste Änderung betrifft die Verteilung der Heizkosten. Sie wird für manche Mieter extrem teuer.Bisher bestimmte die HKVO, dass Heizkosten in einem Haus normalerweise zu 30 – 50 Prozent nach Wohnungsgrößen verteilt werden müssen. Den genauen Anteil konnte in der Regel der Vermieter festlegen. In einem großen Teil der Wohnungen in Witten wurden Heizkosten zu 50 % nach Verbrauch und zu 50 % nach Wohnungsgröße verteilt. Die ist ein seit knapp 40 Jahren bewährtes (und gerechtes) Verfahren. Denn niemand in einem Haus beheizt seine Wohnung allein. Wärme respektiert keine Wohnungsgrenzen. Der Flächenanteil gleicht z.B. Vor- und Nachteile der Lage einer Wohnung oder die Ungenauigkeiten der Messgeräte im Haus aus.
Diese Regelungen ist nunmehr geändert worden. Es gilt in vielen Fällen zwingend ein Verteilungsschlüssel 30 : 70. Das heißt: Es dürfen nur 30 % der Heizkosten nach der Wohnungsgröße verteilt werden. 70 % müssen nach Verbrauch umgelegt werden. Dieses gilt für alle Wohnungen in Häusern, die mit Gas oder Öl beheizt werden (nicht bei Fernwärme oder Wärmecontracting!), bei denen die Heizleitungen gedämmt sind und die vor 1995 errichtet und danach nicht umfassend modernisiert wurden. Das heißt: Für die allermeisten Wohnungen.
Mieter, deren Verbraucheinheiten überdurchschnittlich sind, zahlen damit in Zukunft mehr. Das kann zu gravierenden Ungerechtigkeiten führen. Gerade bei Dachwohnungen oder Wohnungen über ungedämmten Kellerde-cken. Untersuchungen zeigen, dass der lagebedingte Nachteile in einem Haus dazu führen können, dass der Verbrauch fünfmal höher ist als beim Nachbarn.
Rechtlich noch nicht ganz klar ist bislang, ob dem Mieter die Änderung des Verteilerschlüssels vorab mitgeteilt werden muss. Eine rechtzeitige Mitteilung an die Mieter wäre natürlich dafür erforderlich, dass sich die Mieter mit ihrem Heizverhalten bzw. ihrer Vorauszahlung auf die geänderte Abrechnung einstellen können. Außerdem kann es aus technischen Gründen in Extremfällen Ausnahmen von der 30:70-Regel geben. Auch hier sind bis zur abschließenden rechtlichen Klärung viele Fragen offen. Diese werden sich aber erst in aller Schärfe stellen, wenn die die Heizkostenabrechnungen für 2009 vorliegen. Das wird überwiegend erste im zweiten Halbjahr 2010 der Fall sein.
Was tun? Gerade die kommenden Heizkostenabrechnungen sollten Sie besonders genau überprüfen lassen. Ermitteln Sie alle Schwachstellen Ihrer Wohnung, die zu teuren Energiekosten führen können. Für defekte Fenster und Fensterverkleidungen, Mängel in Wänden und Dach, nicht mehr funktionierende Thermostatventile und eine ordnungsgemäße Heizung ist der Vermieter zuständig. Heizen Sie richtig. Lassen Sie Türen innerhalb der Wohnung geschlossen. Achten Sie auf funktionierende Thermostatventile! Lassen Sie sich beraten!
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