MieterInnenverein Witten |
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HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
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Witten, Deutschland, 11.08.2009Stadtwerke senkten GaspreiseUnabhängige Überprüfung der Preissteigerungen seit 2004 liegt vorZum 1. Juni 2009 haben die Stadtwerke ihre Erdgastarife zum zweiten Mal in diesem Jahr gesenkt. Der Arbeitspreis im Tarif G4 sank deutlich um 1 Cent (16,6 %) auf 5,02 Cent pro Kilowattstunde (netto). Den Stadtwerken liegt außerdem eine unabhängige Überprüfung der Preissteigerungen seit 2004 vor. Diese belegen nach Auskunft der Stadtwerke, dass die Erhöhungen unter den Kostensteigerungen der Stadtwerke lagen.Die Preise für Fern- und Nahwärme sind an die Gaspreisanpassungen gekoppelt. Grund für die Senkungen sind die seit dem letzten Herbst verfallenen Preise auf den Ölmärkten, an die wiwderum die Gaspreise gekoppelt sind.
Zum 1. März war der Tarif G4 bereits um 0,5 Cent gesenkt worden. Zuvor war allerdings zum 1. Oktober 2008 der Gaspreis stark um 1,65 Cent im Tarif G4 angehoben worden. Das war fast 34 % mehr als seit April 2007 verlangt worden war. Der neue Tarif liegt also immer noch über dem Ausgangswert vor der heftigen Erhöhung im Oktober des letzten Jahres. Er liegt jetzt noch 20 % über dem Wert von 2005.
Einige MieterInnen und Stadtwerke-KundInnen hatten Zweifel daran, dass die Senkung zum 1. März ausreichten, um die starke Erhöhung zum Beginn der Heizperiode 2008/2009 auszugleichen. Denn der Ölpreis befand sich bereits im Herbst 2008 im freien Fall und der Winter sorgte für große Umsätze bei hohen Einnahmen pro Einheit. Die Stadtwerke argumentierten, dass die Lieferverträge für das Erdgas vor dem unvorhersehbaren Preisverfall, also bereits im Sommer, abgeschlossen worden seien. Außerdem habe man sehr lange mit der Erhöhung im Oktober 2008 gewartet.
Der MieterInnenverein wollte sich mit diesen Argumenten nicht begnügen und bat um einen Nachweis, dass die Veränderung der Tarife – also Steigerungen und Senkungen – nicht zu ungerechtfertigen Gewinnen bei den Stadtwerken geführt haben. Bereits für den Zeitraum von 2003 bis 2006 hatten die Stadtwerke auf Drängen der Mietervereine und der Verbraucherzentrale NRW einen derartigen Nachweis durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen WIBERA erbracht. Dabei wurden selbstverständlich die tatsächlich vertriebenen Mengen an Erdgas mit berücksichtigt. Das Gutachten machte weitere Widersprüche und Gerichtsverfahren zur Offenlegung der Tarifkalkulation überflüssig.
Die Stadtwerke Witten folgten auch der erneuten Bitte des MieterInnenvereins und haben nunmehr alle Gaspreiserhöhungen im Zeitraum vom Januar 2004 bis Dezember 2009 durch eine externe Gesellschaft auf ihre Billigkeit gemäß § 315 BGB prüfen lassen. Das Gutachten, das dem MieterInnenverein noch nicht vorliegt, stellt nach Angaben der Stadtwerke fest, "dass die Kosten in den untersuchten Verbrauchsgruppen stärker als die Erlöse steigen, so dass feststeht, dass die Stadtwerken Witten nicht sämtliche Kostensteigerungen an die Kunden übergewälzt haben." Eingetretene Kostensenkungen seien in diese Kalkulation eingeflossen. Bei keiner Gaspreiserhöhung hätten die Stadtwerke Witten ihre Gewinnmarge erhöht.
Die Ergebnisse des Gutachtens sollen mit dem MieterInnenverein noch erörtert und diskutiert werden. Knut Unger, MieterInnenverein Witten | |
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