MieterInnenverein Witten

HOME -> de -> top -> zweite_miete 24-05-2013

TOP THEMEN

NRW-Mieterland?

Finanzinvestoren

Verkauf und Privatisierung

Reparaturen durchsetzen

Energie & Klima

Miete und Mieterhöhung

Nebenkosten

HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit

Mieterverein

Wohnprojekte

Stadtentwicklung

Wahlverprechen

Ueber uns

Positionen

Vor Ort in Witten

RECHT, RAT UND TIPPS

Habitat-News

Bibliothek

Service

 

RSS News Feed

 

Witten, Deutschland, 03.03.2009

>> DRUCKVERSION

Energieausweis: Bei Vermietung ist Vorlage Pflicht

In diesem Winter traf es die Mieter mehrfach: das kalte Wetter und Spitzenpreise für Heizgas (s. S. 20) ließen die Nebenkosten in die Höhe schnellen. Da sparen viele beim Heizen. Aber viele Wohnungen sind so schlecht gedämmt, dass es schnell zu vermehrtem Schimmelpilzbefall kommt. Wenigstes bei der Neuanmietung sollte man auf Qualität achten. Dabei hilft der Energieausweis. Seit dem 1. Januar 2009 muss er bei allen Neuvermietungen vom Vermieter vorgelegt werden.

Der Energieausweis gibt Informationen zum Energiebedarf des Gebäudes. Dieser wird mit einer Farbskala verdeutlicht: je grüner, desto besser. Im grünen Bereich ist der Energiebedarf des Gebäudes am niedrigsten. Auf dem Energieausweis sind außerdem Vergleichswerte angegeben, an denen man sich zusätzlich orientieren kann.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während bei einem Bedarfsausweis der Energiebedarf des Gebäudes genau berechnet wird, zeigt der Verbrauchsausweis nur, wieviel die der Nutzer im Hauses geheizt haben. Der Bedarfsausweis ist also wesentlich besser. Leider aber ist der Bedarfsausweis nur für kleinere ältere Häuser (Bauantrag bis 1. November 1977, weniger als fünf Wohnungen) vorgeschrieben. Beim Bedarfsausweis steht direkt unter Energieausweis: "Berechneter Energiebedarf des Gebäudes".

Im laufenden Mietverhältnis hat man leider keinen rechtlichen Anspruch auf einen Energieausweis. Man kann natürlich danach fragen. Keine Antwort ist dann auch eine. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, eine Kopie auszustellen. Er muss lediglich Einsicht in den Energieausweis verschaffen. Es besteht leider auch keine rechtliche Verpflichtung des Vermieters, die Modernisierungsempfehlungen, die ein Energieausweis enthält, umzusetzen. Danach zu fragen, ist bei der Anmietung aber sicher von Interesse.

Wenn der Vermieter nicht von sich aus den Ausweis bei der Neuanmietung vorlegt, sollte man nachhaken. Aus Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist bekannt, dass Vermieter auf solche Nachfragen allergisch reagieren und lieber an andere vermieten. In Witten sollten die Eigentümer sich so ein Verhalten nicht mehr leisten können. Außerdem muss ein Vermieter, der keinen Energieausweis vorlegt, mit einem Bußgeld rechnen.

Wird Ihnen die Vorlage eines Energieausweises verweigert, teilen Sie uns das bitte mit. Auch an Ihren sonstigen Erfahrungen mit Energieausweisen sind wir interessiert.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

Verbraucher

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service -