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Witten, Deutschland, 22.12.2008

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BETRIEBSKOSTEN: Viele fragwürdige Abrechnungen zum Jahresende

Gegen Ende des Jahres haben viele Mieter ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2007 erhalten. Oft werden sehr saftige Nachforderungen verlangt, die keineswegs immer allein durch die Kostensteigerungen zu erklären sind. Der MieterInnenverein Witten muss wieder viele fragwürdige Rechnungen prüfen

Ungeklärte Kostensteigerungen häufen sich zum Beispiel bei der großen Abrechnungsfirma ISTA. Der von einem Finanzinvestor kontrollierte Konzern hat seinen Kunden – also den Vermietern - vermehrt neue, teurere Systeme für die Heizkostenerfassung verkauft. Zahlen sollen diese Kostensteigerungen die Mieter. Das ist aber nicht immer rechtlich zulässig. Sehr häufig werden zum Beispiel die Kosten der Anmietung von neuen Verbrauchserfassungsgeräten auf die Mieter umgelegt. Das ist zwar grundsätzlich möglich, zuvor müssen aber alle Mieter eines Hauses von dem Vorhaben einer Anmietung der Geräte informiert werden. Auch wenn eine Mehrheit der Mieter der Anmietung widerspricht, dürfen die Mietkosten nicht umgelegt werden. In kaum einem Fall ist die erforderliche Information der Mieter erfolgt. Schon in den vergangenen Jahren konnte der Mieterverein deshalb einen Teil der Kostensteigerungen zurück weisen.

In allen Zweifelsfällen rät der MieterInnenverein: Erst prüfen, dann zahlen! Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung sollten zeitnah erfolgen, vor allem wenn der Vermieter die Nachzahlung vom Konto abbuchen will. Wenn nicht schon auf den ersten Blick Fehler erkennbar sind, sollte man sich zu fragwürdigen und gestiegenen Positionen die Rechnungen zeigen lassen, - oder am besten per Kopie zuschicken lassen. Dann klären sich so manche Ungereimtheiten, andere fallen aber auch gerade erst dann auf: Ist Gartenpflege tatsächlich für das Grundstück erfolgt? Liegen für die Heizenergie tatsächlich Lieferbelege vor?

Wegen einer überhöht oder fragwürdig erscheinenden Abrechnung sollte man sich aber nicht das Fest verderben lassen. Baldigst der Abbuchung widersprcehen und dann im neune Jahr bald einen Termin im MieterInnenverein vereinbaren! Die Einspruchsfreist gegen die Abrechnung beträgt ein Jahr.

Wer seine Abrechnung für 2007 bis zum 31.12.2008 noch nicht erhalten hat, sollte sich übreiegns nicht sorgen, sondern extra anstoßen: Liegt die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum vor, kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Eine Abrechnung wegen zu erwartender Rückzahlungen verlangen kann MieterIn natürlich weiterhin.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

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(c) Knut Unger 2004-06

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