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HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
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Witten, Deutschland, 03.12.2006Energieausweis kommt 2008Wissen, wie teuer die Heizung wirdNach langem Hin und Her hat die Bundesregierung im November einen Gesetzentwurf für die neue Energiesparverordnung vorgelegt. Wenn sie zum 1. Januar 2008 in Kraft tritt, wird es endlich zur Pflicht, das auch bei dem Verkauf und der Vermietung bestehender Wohnungen und Häuser ein Energieausweis vorgelegt wird. Damit kann MieterIn vor Anmietung einer Wohnung erkennen, wie hoch voraussichtlich die Heizkosten werden.Es gibt zwei Arten von Energieausweis: Der sogenannte Bedarfsausweis basiert auf technischen Berechungen zum Energiebedarf des Gebäudes und ist damit unabhängig vom individuellen Verhalten der Nutzer. Der Verbrauchsausweis fußt dagegen auf dem Energieverbrauch der Nutzer. Der Bedarfsausweis soll ab 2008 nur für kleinere Gebäude mit Baujahr vor 1978 und bis zu 4 Wohnungen Pflicht werden. Für alle anderen Gebäude - größer, neuer - gilt der weniger aussagekräftige Verbrauchsausweis. Mieter sollten möglichst immer einen Bedarfsausweis verlangen. Der Energieausweis hat eine vorgeschriebene, übersichtliche Form, an der man - wie bei einem Kühlschrank - die energetische Qualität des Gebäudes auf einen Blick erkennen kann. Er wird trotzdem deutlich mehr Informationen enthalten. Bald schon könnten dann die Energiekennwerte zum Standard in Wohnungsanzeigen werden. Knut Unger, MieterInnenverein Witten | Rubriken |
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