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Witten, Deutschland, 04.09.2000

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Viterra muss Heizkosten korrigieren und zurückzahlen

Erfolg für den MieterInnenverein Witten: Viterra muss Mietern, die gegen die Wärmeabrechnung 1997 Einspruch eingelegt haben, zwischen etwa 60 und 180 DM zurückerstatten.

Nach vielen Briefen entschied die neutrale Viterra-Schiedsstelle Betriebskosten im Frühjahr 200: Bei vielen Mietern in Witten darf die Viterra nicht einseitig von der üblichen Heizkostenabrechnung auf die teurere „Wärmeabrechnung“ umstellen. Die Viterra musste die Abrechnungen korrigieren. Diese Entscheidung galt aber nur für die EinsprecherInnen. Wenige Monate später teilte Viterra den generellen Verzicht auf die Wärmeabrechnung in Witten mit (für die Zukunft).

Redaktion, MieterInnenverein Witten

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(c) Knut Unger 2004-06

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