MieterInnenverein Witten |
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HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
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Witten, Deutschland, 01.06.2006Gaspreiserhöhungen in Witten seit 2003 unter KostensteigerungMieterInnenverein und Stadtwerke kündigen runden Tisch Energieeinsparung anIn der Auseinandersetzung um die Berechtigung der starken Gaspreissteigerungen haben die Stadtwerke Witten einen Prüfbericht des unabhängigen Prüfungsunternehmens WIBERA vorgelegt. Darin wird den Stadtwerken bescheinigt, dass die mengengewichteten Tarifpreise seit 2003 um 0,0046 Ct/kWh niedriger anstiegen als die spezifischen Bezugspreise. Der MieterInnenverein Witten hält die Begründung für die Tarifsteigerungen seit 2003 damit für glaubwürdig belegt und sieht insofern keine Grundlage dafür, zu weiteren Widersprüchen aufzurufen.Im Zuge der exorbitanten Preissteigerungen für Heizgas seit dem letzten Jahr ist die Berechtigung der Tariferhöhungen der Energieversorger bundesweit in Frage gestellt worden. Von der Kritik und den Zahlungsvorbehalten sind auch die rein kommunalen Stadtwerke im EWMR-Verbund in Bochum, Herne und Witten betroffen. Die Mietervereine und Verbraucherzentralen haben Kunden bei der Erklärung von Widersprüchen unterstützt, um auch in unserem Versorgungsgebiet eine höhere Transparenz der Preiserhöhungen zu erreichen.
Die drei Stadtwerke im EWMR-Verbund haben auf die Forderungen der Mietervereine Bochum und Witten sowie der VZ NRW reagiert und bereits im letzten Jahr eine ergänzende externe Prüfung der Tarifsteigerungen durch unabhängige Wirtschaftsprüfungsunternehmen zugesagt. Gleichzeitig wollen die Stadtwerke in Zusammenarbeit mit den Mietervereinen die Bemühungen um die Energieeinsparung verstärken.
Die Stadtwerke Witten hatten, wie zuvor die Stadtwerke Bochum, das anerkannte Wirtschaftsprüfungsunternehmen Wibera mit der Prüfung der Tarifsteigerungen für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis zum 30.09.2006 beauftragt. Die Überprüfung vergleicht die Steigerung der spezifischen Gasbezugskosten in diesem Zeitraum gegenüber dem Basiszeitraum vom 1.4.2002 bis 31.12.2003 und vergleicht diese Steigerung mit der darauf bezogenen Steigerung der Einnahmen aufgrund der erhöhten Tarifpreise. Damit wird erfasst, inwieweit die Einnahmensteigerungen, die die Stadtwerke aufgrund der Tariferhöhungen zum 1.04.2004, zum 1.10.2005 sowie zum 1.1.2006 erzielten, unterhalb oder oberhalb der Steigerung der spezifischen Gasbezugskosten lagen. Die Ergebisse dieses "Delta-Verfahren" genannten anerkannten Vorgehens sind nicht einfach zu vergleichen mit den nominellen Tarifsteigerungen, denn sie berücksichtigen auch, wie viel Gas die Stadtwerke zu den erhöhten Tarifen verkauften. Eine geringfügige Steigerung, die lange und zu Zeiten der Spitzenverbräuche gilt hat einen höheren Einfluss auf die mengegewichtete Tarifsteigerung als eine Triferhöhung, die erst seit kürzrem gilt. D.h. das Verfahren ist auf die Fragestellung ausgerichtet, ob sich die Stadtwerke im gesamten Betrachtungszeitraum seit 2003 an den Tariferhöhungen "bereichert" haben oder nicht. Oder: Müssen die Kunden unter dem Strich mehr Erhöhungen zahlen als die Stadtwerke selbst zu tragen haben. Nicht mehr und nicht weniger. Die Überprüfung bezieht sich zum Beispiel nicht auf Gewinne, die die Stadtwerke aufgrund der Tarifstruktur vor 2003 erzielen, aber auch nicht auf weitere Kostenfaktoren wie Gehälter und Personalkostensteigerungen.
In dem dem MieterInnenverein Witten vorliegenden Testat der Wibera wird den Stadtwerken bescheinigt, dass diese mengengewichteten Tarifpreise im o.g. Zeitraum um 0,0046 Ct/kWh niedriger anstiegen als die spezifischen Bezugspreise. Das heißt, die Stadtwerke haben aufgrund der vorgenommenen Tarifssteigerungen in dem gesamten Zeitraum keine Einnahmesteigerungen erzielt, die über den Kostensteigerungen für den Einkauf des eingekauften Gases lagen. In dieser Rechnung sind die Kosten/Einnahmesteigerungen für den Zeitraum vom 1.1.2006 bis zum 30.09.2006 ein gewisser Unsicherheitsfaktor, da sie nur geschätzt werden konnten. Zwar erfolgt die Prognose der voraussichtlichen Abnahmemengen (u.a. abhängig von den voraussichtlichen Klimabedingungen) nach unseren Informationen bei der WIBERA sachgerecht. Die Mietervereine hätten es aber begrüßt, wenn die Stadtwerke das Prüfverfahren so verstetigt hätten, dass eine spätere Überprüfung der Prognosewerte gewährleistet worden wäre. Darauf aber wollten sich die Stadtwerke im EWMR-Verbund unter Hinweis auf die Vertraulichkeit ihrer betriebswirtschaftlichen Kalkulation und die zu erwartende Liberalisierung der Gasmärkte nicht einlassen.
Es gibt jedoch keinen Grund, an den Ergebnissen des WIBERA-Gutachtens zu zweifeln.
Der MieterInnenverein Witten hält die Tarifsteigerungen, insoweit sie vom o.g. Gutachten geprüft wurden, für belegt und sieht insofern keine Grundlage dafür, zu weiteren Widersprüchen aufzurufen.
Diese Aussage bedeutet keine Beurteilung der bundesweit anhängigen Gerichtsverfahren. Die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzbarkeit einer Billigkeitsprüfung, die inhaltlich und in der Konsequenz wesentlich über die von den Stadtwerken beauftragten Prüfungen hinaus reicht, wird jedoch skeptisch beurteilt. Auch in Hinblick auf das Prozessrisiko können wir deshalb nicht mehr zu massenhaften Widersprüchen aufrufen. Im Einzelfall muss natürlich jede/r Verbraucher selber wissen, ob ihm das jetzt vorliegende Ergebnis genügt, oder ob er/sie weitergehen möchte.
Wir gehen davon aus, dass die Stadtwerke Witten als kommunales Versorgungsunternehmen ihren öffentlichen Auftrag ernst nehmen, die Preissteigerungen im Bereich Gas auf ein wirtschaftlich erforderliches Maß reduzieren und Erlöse aus dem Energiegeschäft in hohem Maße in die Sicherung einer von den Großkonzernen unabhängigen Energieversorgung sowie weitere öffentliche Aufgaben investieren. Dazu gehören auch nachhaltige Bemühungen, durch Energie- und Kundenberatung den Energieverbrauch und damit die Kosten der Privathaushalte zu senken.
Die Verantwortung für die hohen Energiepreissteigerungen liegt nicht bei den Stadtwerken Witten, sondern den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die einen Wettbewerb auf dem Gasmarkt erschweren, sowie der globalen Entwicklung der Primärenergiemärkte.
Um die Explosion der „zweiten Miete“ zu begrenzen, führt an weiteren Bemühungen um mehr Energieeffizienz kein Weg vorbei. Dies ist – auch vor dem schockierenden Hintergrund der jüngsten internationalen Einschätzungen zum Tempo des Klimawandels – dringend erforderlich.
Im Bereich der Energieeinsparung und effizienten Energienutzung gibt es im Bereich der privaten Haushalte und im Gebäudebestand enorme Potentiale, die auch durch verstärkte lokale Bemühungen genutzt werden müssen.
In Witten gibt es, abgesehen von den Bemühungen der Stadtwerke und privater Ak-teure, bislang kein koordiniertes Vorgehen im Bereich der Energieeinsparpolitik. Der MieterInnenverein Witten und die Stadtwerke Witten haben deshalb vereinbart, zu einem „runden Tisch“ einzuladen, an dem lokale Maßnahmen diskutiert und entwickelt werden sollen. Zu diesem runden Tisch sollen relevante Akteure aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft, der Verwaltung und des Handwerks eingeladen werden.
EIN Thema des runden Tisches sollte die Erarbeitung einer lokalen Übersicht über die Heizkostenbedarfe privater Haushalte (Mieter und Selbstnutzer) sein. Die Übersicht soll lokale Besonderheiten berücksichtigen, einfach in der Anwendung sein, die Transparenz der Heizkosten im Gebäudebestand erhöhen, die Möglichkeiten wirtschaftlicher energetischer Verbesserungen im Gebäudebestand und ihrer Finanzierung praktisch vermitteln und insofern die geplante Einführung eines Energiebedarfsausweises lokal ergänzen.
Weiteres Thema wären z.B. die Optimierung und Vernetzung der Energieeinsparbe-ratung auch für Mieter.
Redaktion, MieterInnenverein Witten | |
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