MieterInnenverein Witten

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Witten, Deutschland, 10.03.2006

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BGH: Verspätete Abrechnung - Geld zurück

Ist das Mietverhältnis beendet und hat der Vermieter nicht spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode über die Betriebskosten abgerechnet, kann der Mieter die Rückzahlung der gesamten Betriebskostenvorauszahlungen für den fraglichen Abrechnungszeitraum fordern. Der Mieter muss nicht zunächst auf Erteilung einer Abrechnung klagen (BGH VIII ZR 57/04).

Redaktion, MieterInnenverein Witten

Abrechung

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