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Witten, Deutschland, 29.03.2006

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Contracting: Mieter-Sieg gegen Viterra-Abrechnung

BGH weist Revision gegen Bochumer Urteil zu Heizkosten zurück

Im jahrelangen Streit um die sogenannten Viterra-Wärmeabrechnungen haben die Mieter einen Sieg vor dem Bundesgerichtshof errungen. Die Einführung der teuren Abrechnungsform ohne Zustimmung des Mieters war unzulässig.

„Unsere grundsätzliche Rechtsauffassung wurde bestätigt“, freut sich Rainer Stücker vom Mieterforum Ruhr. Allein in Dortmund verlangte die Viterra von über 8000 Mietern die höheren Wärmekosten. Nun wird erwartet, dass Annington das gesamte „Wärmecontracting“ zurück abwickelt.

In Witten hatte der Mieterverein bereits vor Jahren erreicht, dass die Viterra ihr Contracting für fast alle Mieter zurückzog. Hier gab es eindeutige Klauseln in den Mietverträgen. In anderen Städten beschäftigt der Streit die Gerichte seit Jahren.

Der BGH hat nun eine Revision der Viterra gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum abgelehnt. Das Gericht hatte entschieden, dass durch jahrelange Abrechnung von Erdgas eine mietvertragliche Vereinbarung dieser Abrechnungsform zu Stande gekommen sei, die die Viterra nicht einseitig abändern könne.

Eine Urteilbegründung liegt zwar noch nicht vor, die Mietervereine erwarten aber, dass Viterra-Nachfolger Annington alle anhängigen Prozesse zum Contracting verliert. Es geht um bis zu 35000 Mieterhaushalte.

Die Mietervereine fordern, dass Annington allen geschädigten Mietern die

zu viel verlangten Kosten zurück erstattet, auch wenn diese keine Einsprüche

eingelegt haben. Es gab bereits 2003 Zusagen der Viterra so zu verfahren, wenn das Contracting vor Gericht gekippt würde.

Beim Contracting übernimmt ein Unternehmen die Heizung des Vermieters und rechnet dann Nahwärme statt Gas oder Öl ab. Die Viterra hatte dafür ein eigenes Tochterunternehmen gegründet. Das Unternehmen wurde längst verkauft. Die ganze Branche wurde in Mißkredit gebracht.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

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