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Witten, Deutschland, 20.04.2010

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Das war Rüttgers

Fünf Jahre schwarz-gelbe Wohnungspolitik haben NRW verändert - nicht gerade zum Vorteil der Mieter.

Als CDU und FDP vor fünf Jahren die Macht an Rhein und Ruhr übernahmen, hatten sie sich einiges vorgenommen - auch im Bereich der Wohnungspolitik. Auf dem Wohnungsmarkt in NRW gab es ihrer Ansicht nach zu viele Regeln und zu viel Staat. Konsequent sorgte die Regeierung Rüttgers dafür, dass die Regeln zum Schutz der Mieter und der Wohnungen verschwanden. Ebenso konsequent wurde das öffentliche Wohnungsvermögen privatisiert. Proteste prallten an der Regierung ab.

Foto: Konsequent hat Rüttgers die Wohnungen den Krisen-Fonds ausgeliefert

Konsequent hat Rüttgers die Wohnungen den Krisen-Fonds ausgeliefertDer erste Streich: Weg mit den Verordnungen

"Entbürokratisierung" lautete ein Lieblingsschlagwort der Regierung Rüttgers und besonders der FDP. Egal, wie hoch der Verwaltungsaufwand in Wirklichkeit war: Wohnungspolitische Landesverordnungen wurden beseitigt. Das verringerte zunächst vor allem die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. So wurde eine Verordnung, die den Kommunen ein Vorschlagsrecht zur Belegung von Sozialwohnungen einräumte, nicht mehr verlängert. Zum 31. Dezember 2006 wurde die Zweckentfremdungsverordnung gestrichen. Diese Regelung hatte es den Kommunen ermöglicht, die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum zu verweigern oder eine solche Umwandlung nur unter Auflagen zu genehmigen. Außerdem hatten sie mit Hilfe dieser Verordnung gegen Leerstände vorgehen können.

Bei manchen MieterInnen populär war die Streichung der „Fehlbelegerabgabe“ zum 1. Januar 2006. Sie legte fest, dass Sozial-MieterInnen, deren Einkommen deutlich über den Grenzen des Sozialen Wohnungsbaus lagen, eine Ausgleichabgabe zahlen mussten, die in die Wohnraumförderung einfloss.

Die Abschaffung der Kündigungssperrfrist

Die größte Bedrohung für MieterInnen ist eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters. Wenn ein Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird und diese dann einzeln verkauft werden, kann es jeden treffen. Um die Folgen abzumildern, hat der Gesetzgeber hier eine Kündigungssperrfrist geschaffen. Sie beträgt bundesweit drei Jahre und kann auf bis zu 10 Jahre verlängert werden. Seit 2004 galten in 54 NRW-Kommunen acht Jahre und in 45 weiteren sechs. Diese Schutzbestimmung hatte eine sehr große Bedeutung in den Privatisierungswellen Mitte der 1990er Jahre. Gerade in Witten bauten MieterInnen, deren Werkswohnungen an Umwandler verkauft worden waren, auf die Schutzklausel.

Als die Pläne der Regierung Rüttgers bekannt wurden, die Landesverordnung abzuschaffen, kam es im Ruhrgebiet zu Protesten. In Wohngebieten und Betrieben - auch in Witten - wurden Tausende von Unterschriften gegen die Abschaffung gesammelt. Die damals noch von Privatisierung bedrohte Arbeitersiedlung Flöz Dickebank wurde mit einer Menschenkette umzingelt. Aber alle Proteste prallten an der Regierung ab. Zum 31. 12. 2006 wurde die Verordnung aufgehoben. Seither gilt in NRW nur noch der dreijährige Mieterschutz, der im Bürgerlichen Gesetzbuch steht. Umwandler, auch in Witten, frohlockten. Manche MieterInnen sahen sich aus Furcht vor einer Kündigung gezwungen, ihr Erspartes in den Kauf ihrer Wohnung zu investieren.

Verkauft: Die LEG

Schon im Koalitionsprogramm von CDU und FDP stand, dass die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) auf den Verkaufsstand gehört. Zu Zeiten von WohnungsbauministerInnen wie Christoph Zöpel, Ilse Brusis oder Michael Vesper war die LEG das Paradepferd, wenn es darum ging, zukunftsweisende Projekte zu finanzieren, Industriebrachen zu entwickeln oder auch den Wohnungsbau voran zu treiben. Denn ganz nebenbei war die LEG auch das Wohnungsunternehmen des Landes, das zum Beispiel die Neue-Heimat-Wohnungen in NRW auffing und zuletzt noch fast 100.000 Wohnungen bewirtschaftete.

Überflüssig, fand die schwarz-gelbe Landesregierung. Trotz anhaltender Proteste mit über 60.000 Unterschriften für eine Volksinitiative wurde die LEG 2008 für 3,4 Milliarden Euro an Finanzfonds verkauft, die von der US-Großbank Goldmann Sachs unter dem Namen „Whitehall“ organisiert werden - eine klassische „Heuschrecke“ also. In Witten sind davon über 700 Wohnungen betroffen.

Reich geworden ist das Land NRW dabei nicht. Nach Abzug der LEG-Schulden klingelten nur 473 Millionen Euro in der Landeskasse. Mit den Wohnungen aber ging es fast sofort bergab, denn das erste, was die neue Besitzerin verfügte, war ein Investitionsstopp. Und die Sozialcharta, die angeblich die beste werden sollte, die je bei einem Großverkauf in Deutschland vereinbart wurde, ist so dürftig, dass sie kaum über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht.

Geplündert: Das Wohnungsbauvermögen

Das Sondervermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt (WFA) war ein revolvierender Fonds, dessen Mittel, getrennt vom sonstigen Landeshaushalt, ausschließlich zur Förderung des Wohnungsbaus ausgegeben wurden. Ein Topf, der nie leer wurde, weil die Fördermittel zurück gezahlt werden und dann für weitere Projekte vergeben werden können. CDU und FDP griffen immer öfter und immer schamloser in diesen Topf, um andere Dinge als Wohnungsbau daraus zu finanzieren. Dann beschloss die Landtagsmehrheit Anfang Dezember 2009, das Vermögen als Eigenkapital in die NRW-Bank zu überführen. Ein entscheidender Schritt, den Wohnungsmarkt sich selbst zu überlassen, ist getan - ganz so, wie es neoliberaler Doktrin entspricht.

Fazit

Eines kann man CDU und FDP in NRW zumindest im Bereich Wohnungspolitik nicht vorwerfen: Dass sie die Wähler getäuscht hätten. Nach der Wahl taten sie genau das, was sie vor der Wahl angekündigt hatten. Und sie taten es schnell, effizient und vollständig. Die Liste ist abgearbeitet, kein Vorhaben blieb unerledigt oder musste verschoben werden. Aus wohnungspolitischer Sicht braucht Schwarz-Gelb keine zweite Legislaturperiode in NRW.

AH / KU, Mieterforuhr Ruhr / MV Witten

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(c) Knut Unger 2004-06

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