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Witten, Deutschland, 07.12.2011

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Für Witten kein erweiterter Kündigungsschutz nach Umwandlung geplant

Die NRW-Landesregierung hat eine neue Kündigungssperrfristverordnung erarbeitet. Sie soll dafür sorgen, dass es in bestimmten Gebieten nach dem Verkauf einer in Eigentum umgewandelten Mietwohnung einen zusätzlichen Kündigungsschutz gegen den
Eigenbedarf des Wohnungskäufers gibt. Doch nach dem im November vorgelegten Verordnungsentwurf zählt Witten zu der Überzahl der Städte, die für einen erweiterten Kündigungsschutz nicht vorgesehen sind. Die Mietervereine im Ruhrgebiet sind "tief enttäuscht".

Als im Jahr 2005 eine schwarz-gelbe Koalition die Landesregierung übernahm, war eine ihrer ersten Handlungen das Ende des zusätzlichen Kündigungsschutzes für die MieterInnen von Wohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt worden waren.

Gegen diesen Plan zur Abschaffung der erst im Jahr 2004 neu erlassenen Kündigungssperrfrist kam es überall im Ruhrgebiet zu Protesten. Auch in Wittener Betrieben und Wohngebieten wurden Unterschriften gesammelt. In Gelsenkirchen wurde als Zeichen des Protestes eine Menschenkette um die privatisierungsbedrohte Bergarbeitersiedlung "Flöz Dickebank" gebildet.

Aber sll das half nichts: Die Sperrfrist wurde aufgehoben. In Witten hatte das zur Folge, dass die MieterInnen von ehemaligen Werkswohnungen dem Verkaufsdruck nachgaben und umzogen. Oder mühsam Erspartes für den Kauf der Wohnung ausgeben mussten.

Nach der Abwahl von Rüttgers erwarteten die MieterInnen selbstverständlich eine Korrektur dieses Kurses. Rot-Grün schrieb in den Koalitionsvertrag: "Wir werden durch die Wiedereinführung der Kündigungssperrfristverordnung den Mieterschutz landesweit verbessern. Für die Wachstumsregionen streben wir eine Frist von zehn Jahren an."

Ein Sieg? Noch nicht ganz. Denn die Absicht muss erst noch umgesetzt werden. Und auf dem Weg dahin sind einige Hürden zu nehmen.

RECHTLICHE HÜRDEN

Damit sie Klagen von Hauseigentümern standhält, muss die Verordnung rechtlich gut begründet sein. Leider macht das Mietrecht des BGB eine "landesweite" Verordnung nicht gerade einfach. Es verlangt als Voraussetzung, dass die "ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen" in einer Gemeinde "besonders gefährdet" sein muss. Ein solcher Nachweis fällt in Städten wie Witten nicht ganz leicht, ist aber möglich. Als 2004 das letzte Gutachten für die Verordung erstallt wurde, herrschte auch keine Wohnungsnot. Trotzdem waren 8 Jahre Kündigunsschutz für Witten möglich.

Um eine rechtssichere Verordnung zu erlassen, hat sich die Landesregierung nun aber nicht einfach an das bestehende Gutachten von 2004 gehalten, sondern bei der Hamburger Firma "F+B" ein neues in Auftrag gegeben, das mit ganz andren Methoden zu ganz anderen Schlüssen kommt als das alte.

Das Gutachten und der Verordnungstext liegen dem Mieterbund erst seit Mitte November vor. Die Verbände hatten ganze 10 Tage Zeit, darauf schriftlich zu reagieren. Die Verordnung soll nach bisherigem Stand bereits am 1.1.2012 in Kraft treten. Eine öffentliche Erörterung ist nicht vorgesehen. Die Linke im Landtag hat aber immerhin erreicht, dass das Thema noch im Dezember im zuständigen Landtagsausschuß behandelt wird.

ENTTÄUSCHENDES ERGEBNIS

Die geplante neue Verordnung ist für die Mieterseite völlig enttäuschend. Nach der Regelung von 2004 gab es 105 Kommunen mit einem verlängerten Kündigungsschutz nach einer Umwandlung. In 57 dieser Kommunen – darunter auch Witten – gab es einen Schutz von 8 Jahren. Nach dem jetzigen Stand aber will die Landeregierung in nur noch 37 Kommunen die MieterInnen zusätzlich gegen Verdrängung schützen. Nur in vier Städten – den Wohnungsnotmetropolen Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster – soll es acht Jahre geben. Im Rest der berücksichtigten Kommunen sind es nur 5 Jahre. Im Ruhrgebiet kommen nur Dortmund, Hattingen, Bottrop und Waltrop in den Genuss dieser Regelung. Bei 3 Jahren bundesweitem Schutz ist sie allerdings kaum noch der Rede wert.

Der MieterInnenverein Witten stellte nach Lektüre der Studie fest:

Dieses "Gutachten" bildet nicht einmal die rechtlichen Grundlagen richtig ab. Die Methode wird weder aus Zielen und Normen noch aus Sachverhalten und Beschreibungen abgeleitet. Ohne Verständnis der Zusammenhänge zwischen Umwandlungen und Wohnungsmärkten reiht das Gutachten eine willkürliche Auswahl von "Indikatoren" (Anzeiger) aneinander, bei denen es sich um besonders leicht erschließbare allgemeine Daten wie Mietspiegel und Sozialwohnungsbestand handelt. Diese Daten haben mit der Problematik der Umwandlungskündigung teilweise gar nichts nichts zu tun.

Bei der tatsächlich relevanten Zahl der Umwandlungen in einer Stadt beschränkt sich das Gutachten auf die Jahre 2007-2009, einem Zeitraum nach dem Abebben der zuvor durch Verkäufe ausgelösten Umwandlungswelle. Es gibt keine Untersuchung zur Prognose der zukünftigen Entwicklung. Die "Indikatoren" werden völlig willkürlich gewichtet und mit "Punkten" versehen. Die Punktzahl entscheidet dann darüber, ob eine Stadt über willkürlich festgesetzt Grenzwerte gelangt oder nicht, – und zu mehr oder weniger Kündigungsschutz für die MieterInnen.

MINDESTENS 8 JAHRE SCHUTZ FÜR ALLE!

MieterInnenverein, Mieterforum und Mieterbund meinen: So geht es nicht. Das Mieterforum Ruhr hat die Landesregierung aufgefordert, eine Kündigungssperrfristverordnung auf Basis des alten Gutachtens in Kraft zu setzen. Später könne es dann ein neues Gutachten geben. Damit wäre Witten erst einmal mit 8 Jahren "dabei".

Die MieterInnenverein Witten fordert: Die Verordnung muss für den gesamten Ballungsraum an Rhein und Ruhr eine Schutzfrist von mindestens 8 Jahre vorsehen. In den Wohnungsnotmetropolen, u.a. im Rheinland, muss die Frist natürlich das Maximum, 10 Jahre, betragen.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

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