MieterInnenverein Witten

HOME -> de -> top -> verkauf 18-05-2012

TOP THEMEN

NRW-Mieterland?

Finanzinvestoren

Verkauf und Privatisierung

Reparaturen durchsetzen

Energie & Klima

Miete und Mieterhöhung

Nebenkosten

HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit

Mieterverein

Wohnprojekte

Stadtentwicklung

Wahlverprechen

Ueber uns

Positionen

Vor Ort in Witten

RECHT, RAT UND TIPPS

Habitat-News

Bibliothek

Service

 

RSS News Feed

 

Witten, Deutschland, 15.09.2011

>> DRUCKVERSION

Deutsche Annington verkauft Häuser an der Billerbeckstr.43 -61

Mieter fordern Schutz vor Verdrängung

Die Deutsche Annington hat einen erneuten Strategiewechsel vollzogen. Seit 2005 galt der Einzelhausverkauf aus dem ehemaligen Viterra-Bestand als wirtschaftlich unsinnig. Inzwischen scheint es wirtschaftlich notwendig zu sein. Es werden im Ruhrgebiet wieder Arbeitersiedlungen zerlegt. In Witten sind momentan die Mieter von 10 Häusern an der Billerbeckstr.43 -61 betroffen. Ihnen wird zum Teil die Gewährung zusätzlichen Mieterschutzes verweigert, den die Annington für den Fall des Verkaufs von Mehrfamilienhäusern zugesagt hatte.

Durch Mitglieder wurde der MieterInnenverein im August darauf aufmerksam, dass die Deutsche Annington 10 kleinere Mehrfamilienhäuser in der Billerbeckstraße 43 – 61 einzeln zum Verkauf anbietet. Zum Teil haben bereits Besichtigungen durch Kaufinteressenten stattgefunden. Vielleicht wurden schon erste Kaufverträge unterschrieben.

Ein solcher Einzelverkauf von Mehrfamilienhäusern ist für die Mieter immer mit Gefahren verbunden. So kann sich ein Erwerber später eventuell auf einen Eigenbedarf als Kündigungsgrund berufen. Eventuell bedroht sind nach einem Einzel-Verkauf auch Gartennutzungen und die einheitliche Gestaltung der Siedlung. Der Erwerber kann Modernisierungen planen, die zu einer Verdrängung führen. Oder er kann die Wohnungen noch schlechter verwalten und instand halten als die Annington. Es kann aber auch sein, dass ein neuer Eigentümer besser als die Annington ist.

Für die zum Verkauf stehenden ehemaligen Werkswohnungshäuser der Edelstahlwerke gelten grundsätzlich über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinaus besondere Mieterschutzstandards. Diese ergeben sich zunächst aus der Viterra-Selbstverpflichtung vom 26.8.2004, die von der Annington übernommen wurde. Unter Punkt 2 dieser Erklärung heißt es u.a.:

"2. Veräußerung von Mehrfamilienhäusern an Einzelerwerber

Im Falle der Veräußerung von einzelnen Mehrfamilienhäusern berücksichtigt Viterra vorrangig potenzielle Erwerber aus dem entsprechenden Siedlungsbereich.

Eine Veräußerung von Mehrfamilienhäusern an Einzelerwerber, die das Gebäude vollständig oder in Teilen selbst nutzen wollen, erfolgt bevorzugt bei entsprechendem Leerstand. (…)

Im Zuge der Veräußerung werden die Mieter umfassend über gesetzliche und ggf. weitergehende Schutzrechte informiert.

Mietern, die einer Kündigung nach § 574 BGB berechtigt widersprechen könnten, sichert Viterra vor einer Veräußerung des jeweiligen Mehrfamilienhauses auf Wunsch zu, dass sie einen lebenslangen Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarf und angemessener wirtschaftlicher Verwertung als schriftliche Ergänzung ihres bestehenden Mietvertrages erhalten. Im Sinne dieser Sozialklausel sichert Viterra zu, entsprechende Einzelfallregelungen mit den betroffenen Mietern zu treffen. Viterra wird derartige Härtefälle großzügig behandeln und ggf. mit dem entsprechenden Mieterbeirat abstimmen."

Nachdem der MieterInnenverein die Annington am 23.8. an die Selbstverpflichtungen erinnert hatte, informierte die Annington alle betroffenen Mieter/innen über die Verkaufsabsichten. Sie entschuldigte sich für die teilweise unterbliebene Information und wies auf die Möglichkeit hin, bei Vorliegen sozialer Gründe Kündigungsschutz-Zusätze zum Mietvertrag zu beantragen. Zwei vom MieterInnenverein vertretene Mietparteien erhielten draif hin einen Zusatz zum Mietvertrag, der Kündigungen wegen Eigenbedarfs und nicht angemessener wirtschaftlicher Verwertung grundsätzlich ausschließt.

In den nächsten Tagen stellten weitere 13 Mietparteien mit Hilfe des MieterInnenvereins Anträge auf Kündigungsschutz. Zu 8 dieser Anträge steht die Antwort noch aus, aber fünf dieser Anträge lehnte die Annington ohne Begründung ab. Einer alleinerziehenden Mutter, deren Kinder in Stadtteil zur Schule oder zum Kindergarten gehen wurde der zusätzliche Mieterschutz ebenso verweigert wie einem im Viertel aufgewachsenen Mieter mit nahen Angehörigen ein paar Häuser weiter. Besonders erstaunlich aber war die Ablehnung des Antrags einer 85jährigen Frau, der 1961 mit ihrem Ehemann die Werkswohnung durch die Edelstahlwerke zugewiesen worden war.

"Diese Mitteilung ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Selbstverpflichtungserklärung", antwortete der MieterInnenverein der Annnington postwendend per Fax und kündigte Öffentlichkeit an. Wenige Stunden später bekam die 85-jährige Frau ihr lebenslanges Wohnrecht dann doch noch bescheinigt. Das vorrangegangene ablehnende Schreiben sei ein Irrtum gewesen, sagte der zuständige Sachbearbeiter der Deutsche Annington Vertriebs GmbH zur Entschuldigung. Die anderen vier Ablehnungen sollen aber nicht korrigiert werden.

Wohndauer, Angehörige, Verankerung in Quartier, schulpflichtige Kinder ... All das möchte der zuständige Sachbearbeiter nicht als Kriterium für Kündigungsschutz gelten lassen. Er selbst habe auch 5 Kilometer zu Schule gehen müssen, sagt der Sachbearbeiter. Klare Vorgaben und Kriterien scheint es nicht zu geben. Die Bewilligung oder Nicht-Bewilligung des Wohnrechts erfolgt im Zusammenhang mit der Zusammenstellung der Unterlagen für den Verkauf.

"Für die Annington scheint der Mieterschutz den Charakter eines Gnadenaktes zu haben, den unvorbereitete Sachbearbeiter bei Zusammenstellung von Unterlagen ausüben", kommentiert der MieterInnenverein. Zusammen mit dem Mieterforum Ruhr fordert er eine klarere und großzügigere Auslegung der Selbstverpflichtung. "Es kann nicht sein, dass die Wohnrechte einer alleinerziehenden Mutter, der erst vor einem Jahr die Wohnung ohne Mitteilung der Verkaufsabsicht vermietet wurde, nicht wenigstens für einige Jahre abgesichert werden. Zum Beispiel bis die Kinder größer sind", meint der MieterInnenverein. "Es kann auch nicht sein, dass ein von seiner Frau getrennt lebender Vater, der extra hierher gezogen ist, damit er sich auch mal um die gemeinsamen Kinder kümmern kann, in Kürze zum Umzug gezwungen sein könnte. Und es kann erst recht nicht sein, dass Mehrgenerationen-Familien durch die Verkäufe der Annington zerrissen werden."

Wenn sich die Annington nicht mit jedem einzelnen Fall beschäftigen wolle, so könne sie ja allen MieterInnen, die dies wünschen, ein lebenslanges Wohnrecht zubilligen. "Solange sie das nicht tut, können wir allen Wohnungssuchenden die Wert auf Wohnsicherheit legen nur raten, sich bei anderen Vermietern umzusehen", sagt Knut Unger vom MieterInnenverein. "Aber bei allen Neuanmietungen sollte man nach einem Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen fragen."

Nach Kenntnisstand des MieterInnenvereins bestehen unabhängig von der "Selbstverpflichtung" auch weiterhin Belegrechte der Stahlindustrie über die Wohnungen, die diese aber nicht aktiv nutzt. Belegungsberechtigte, das heißt (ehemalige) Werksangehörige und ihre Familien, haben trotzdem unabhängig von Alter oder Wohndauer einen Kündigungsschutz, weil sich Nicht-Belegungsberechtigte nicht auf Eigenbedarf berufen können. Die Belegungsrechte müssten dazu aber in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Der MieterInnenverein befürchtet, dass dies "übersehen" werden könnte. Er fordert, dass die Wohnrechte, die sich aus dem Belegungsrecht ergeben, in den Mietverträgen verankert werden. Die Annington hat sich zu den Belegungsrechten noch nicht klar geäußert.

Zu den Wohnungen an der Billerbeckstraße gehören oft auch recht große Mietergärten. Obwohl die Gartennutzung meistens nicht im Mietvertrag geregelt ist, kann von einem Rechtsanspruch auf Gartennutzung ausgegangen werden, der auch dann gilt, wenn der zukünftige Eigentümer das Grundstück anderweitig nutzen will. Erfahrungsgemäß führt die Gartennutzung nach Hausverkäufen aber nicht selten zu üblen Konflikten, weshalb der MieterInnenverein auch eine mietvertragliche Absicherung der Gärten fordert. Alle entsprechenden Anträge von MieterInnen wurden jedoch von der Annington abgelehnt.

In der letzten Woche sammelten die MieterInnen der Billerbeckstraße 43-61 Unter-schriften für ein gemeinsames Schreiben an die Annington, mit dem sie u.a. Kündi-gungsschutz und Schutz der Gärten für alle forderten.

Knut Unger, MieterInnenverein Witten

Finanzinvestor

Wohnen

Heven

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service -