MieterInnenverein Witten

HOME -> de -> top -> verkauf 10-02-2012

TOP THEMEN

NRW-Mieterland?

Finanzinvestoren

Verkauf und Privatisierung

Reparaturen durchsetzen

Energie & Klima

Miete und Mieterhöhung

Nebenkosten

HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit

Mieterverein

Wohnprojekte

Stadtentwicklung

Wahlverprechen

Ueber uns

Positionen

Vor Ort in Witten

RECHT, RAT UND TIPPS

Habitat-News

Bibliothek

Service

 

RSS News Feed

 

Witten, Deutschland, 11.08.2009

>> DRUCKVERSION

Zielvorstellung des MieterInnenvereins für eine Sozialcharta der SGW

DOKUMENTATION

Seit Monaten liegt der SGW und der Aufsichtsratsvorsitzenden Leidemann eine "Zielvorstellung des MieterInnenvereins für eine Sozialcharta der Siedlungsgesellschaft Witten" vor. Diese schlägt einen "vorsorgenden" dauerhaften Schutz aller Mieter vor Eigenbedarfskündigungen im Verkaufsfall vor. Außerdem sollen die Mieter in Zukunft rechtzeitug über geplante Verkäufe informiert werden und ein gemeinschaftliche Vorkaufsrecht genießen. Die Umsetzung dieser Charta würde die Siedlungsgesellschaft als Unternehmen mit besonders guter Wohnsicherheit am Markt positionieren. Die Regelungen sollten nach Ansicht des MieterInnenvereins für ein kommunales Unternehmen auch selbstverständlich sein.

DOKUMENTATION

1. Für alle Mieter/innen der Siedlungsgesellschaft Witten mbH wird eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen nicht angemessener wirtschaftlicher Verwertung unbefristet ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt ab sofort für alle derzeitigen und zukünftigen Mieter/innen der Siedlungsgesellschaft Witten mbH. Sie geht mit dem Mietvertrag auf eventuelle zukünftige Erwerber über.

2. Sollte im Einzelfall ein Verkauf geplant werden, werden die betroffenen Mieter frühzeitig, ( spätestens ein halbes Jahr vor Abschluss eines Kaufvertrages) über diese Planungen informiert. Es wird mit den Mieter/innen beraten, wie die besonderen Interessen der Mieter/innen über den Kündigungsschutz hinaus in jedem Einzelfall gewahrt bleiben können.

3. Bei einem im Einzelfall geplanten Verkauf wird den betroffenen Mieter/innen ein gemeinschaftliches Vorkaufsrecht über die zu veräußernden Objekte eingeräumt. Dieses Vorkaufsrecht bezieht sich nicht auf die Aufteilung in Eigentumswohnungen. Das gemeinschaftliche Vorkaufsrecht gilt für mindestens (fünf) Monate nach Information der Mieter/innen. Die SGW steht im Bedarfsfall mit Informationen und Rat zu derartigen Lösungen den Mieter/innen zur Seite.

Im Falle eines geplanten Verkaufs prüft die Siedlungsgesellschaft die möglichen Erwerber auch darauf hin, ob sie eine dauerhafte soziale Bewirtschaftung der Wohnungsbestände sicher stellen wollen und können. Ein Verkauf an reine Finanzfonds oder Weiterverwerter wird ausgeschlossen. Käufer müssen gewährleisten, die Rechte und Schutzregelungen für die Mieter/innen einzuhalten und die erforderlichen Investitionen in die Bestände vorzunehmen. Dazu werden auch erforderliche Bedingungen in die Kaufverträge aufgenommen.

Redaktion, MieterInnenverein Witten

Die Inhalte auf dieser Seite geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für die Inhalte sind die angegebenen Autoren verantwortlich. Wir sind nicht verantwortlich für die Inhalte von verlinkten Seiten außerhalb dieser Domain.
(c) Knut Unger 2004-06

TOP THEMEN - Ueber uns - Positionen - Vor Ort in Witten - RECHT, RAT UND TIPPS - Habitat-News - Bibliothek - Service -