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HARTZ IV: Wohnen u. Arbeitslosigkeit
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Witten, Deutschland, 26.01.2009Gegendarstellung zu: Privatisierung von THS-Wohnungen in Witten...Die Firma IGN Neumann GmbH & Co. Grundbesitz KG, Querenburger Str. 40 in 44789 Bochum hat über einen Anwalt die Veröffentlichung der nachfolgenden Gegendarstellung verlangt. Zur Veröffentlichung von Gegendarstellung zu Tatsachenbehauptungen sind wir nach dem Presse- und Medienrecht verpflichtet. Wir verzichten an dieser Stelle auch auf eine Kommentierung. Wir berichten weiter."Gegendarstellung: Auf der seitens des MieterInnenvereins Witten u. Umgebung e.V. unter der Domain http://www.mvwit.de betriebenen Homepage ist auf der Seite http://www.mvwit.de/de/top/verkauf/index.php/art_00001846 ein Beitrag unter der Überschrift "Privatisierung von THS-Wohnungen in Witten: Neuer Verwalter verlangt willkürlich Mietzahlungen" veröffentlicht mit unrichtigen Behauptungen, die ich wie folgt richtig stelle:
1. Unwahr ist, dass der neue Verwalter willkürlich Mietzahlungen verlangt. Richtig ist allein, dass die Mieter der Wohnungen an der Herrmannstraße und am Trantenrother Weg mit Schreiben der IGN Neumann GmbH & Co. KG als zukünftige Hausverwalterin über den anstehenden Verkauf der Wohnungen informiert und über die sich im Zuge des Verkaufes ändernde Kontoverbindung bezüglich zukünftiger Mietzahlungen in Kenntnis gesetzt wurden. Dabei wies die IGN Neumann GmbH & Co. KG als zukünftige Verwalterin in ihrem Schreiben vom 20.01.2009 ausdrücklich darauf hin, dass der Eigentümerwechsel erst am kommenden Monatsanfang wirksam werde. Da die gegebenenfalls erforderliche Änderung von Daueraufträgen naturgemäß zeitlichen Vorlauf erfordert, sollten durch das Schreiben der zukünftigen Verwalterin die Mieter allein auf die ab dem 01.02.2009 geänderte Bankverbindung hingewiesen werden.
2. Unrichtig ist die Behauptung, "der Verwalter will auch Abtretungserklärung für ALG II." Richtig ist allein, dass dem Schreiben der zukünftigen Verwalterin an die Mieter der Wohnungen in der Hermannstraße und am Trantenrother Weg Abtretungserklärungen bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber der ARGE bzw. dem Job Center beigefügt waren. Schlichtweg falsch ist, dass die Firma IGN Neumann die Mieter zur Abgabe der Abtretungserklärung aufforderte, vielmehr wurde diese allein für den Fall beigefügt, dass sie von den Mietern benötigt würde.
3. Unrichtig ist, dass der zukünftige Verwalter den Mietern nahe lege, eine neue Einzugsermächtigung und eine unwiderrufliche Abtretungserklärung über Forderungen an die Job Agentur zu unterschreiben. Richtig ist, dass die IGN Neumann GmbH & Co. KG als zukünftige Verwalterin den Mietern weder die Unterschrift unter eine neue Einzugsermächtigung noch unter eine unwiderrufliche Abtretungserklärung über Forderungen an die Job Agentur nahe legte. Richtig ist, dass die IGN Neumann GmbH & Co. KG als zukünftige Verwalterin in ihrem Schreiben vom 20.01.2009 ein Abtretungsformular bzw. eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug allein für den Fall beifügte, dass das Abtretungsformular von den Mietern benötigt bzw. diese einen Einzug ihrer Miete wünschten. In keiner Weise wurde den Mietern der Wohnungen in der Hermannstraße und am Trantenrother Weg damit die Abgabe einer Abtretungserklärung bzw. die Unterzeichnung einer Einzugsermächtigung nahe gelegt.
Bochum, den 26.01.2009
IGN Neumann GmbH & Co. Grundbesitz KG Immobilien- und Grundstücksverwaltung Neumann
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